Bei Rückstau handelt es sich um einen Stau des Abwassers im Kanalsystem, beispielsweise verursacht durch Verstopfungen oder starke Regenfälle. Staut sich das Abwasser im Kanals kann dies zur Rückdrängung in die angeschlossenen Hausabflussleitungen führen, was dann zur Überflutung z.B. des Kellers und damit zu Schäden an Wänden und Inventar führt.
Um Schäden eines Rückstaus zu vermeiden gibt es die Möglichkeit von Rückstausicherungen, beispielsweise Rückstauklappen. Diese verhindern, sofern Sie funktionstüchtig sind, dass im Kanal angestaute Abwasser in das Haus zurückgedrückt wird.
Schäden am Wohngebäude durch Rückstau sind nur im Rahmen er Elementarschadendeckung in der Gebäudeversicherung abgesichert.
Doch hier gibt es zum einen je nach Anbieter verschiedene Obliegenheiten, zudem wird auch unterschieden zwischen den Arten des Rückstaus, die mitversichert sind.
Mindestens die Hälfte aller Wohngebäudeversicherer leisten für Rückstauschäden nur, sofern eine funktionsbereite Rückstausicherung am Gebäude vorhanden ist. Wird im Schadenfall bei einer Überschwemmung z.B. durch Starkregen ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Nichtvorhandensein einer Rückstausicherung und dem Schaden ermittelt, muss eine Wohngebäudeversicherung nicht oder nur anteilig leisten, sofern in den Versicherungsbedingungen eine solche Sicherung vorgeschrieben wurde.
Bei folgenden Versicherern ist eine Rückstausicherung nicht unbedingt vorgeschrieben (Angaben ohne Gewähr und abhängig vom Tarif, maßgeblich sind die Tarifbedingungen des Versicherers, bitte also in jedem Fall noch einmal überprüfen bei Abschluss):
Sofern jedoch eine Rückstausicherung vorhanden ist, muss diese in jedem Fall funktionstüchtig gehalten werden, also regelmäßig überprüft werden, selbst wenn der Versicherer ansonsten keine Sicherung vorschreibt.
Wohngebäudeversicherer unterscheiden in der Elementarschaden auch nach Art der Überschwemmung.
Ähnlich sieht es bei Überschwemmungen durch Rückstau aus: