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Wohngebäudeschäden – wenn es richtig teuer wird

Versicherungen werden in der Regel abgeschlossen, um im Schadensfall großen wirtschaftlichen Schaden vom Versicherungsnehmer abwenden zu können. Besonders an Bestandsimmobilien – also rund um Wohngebäudeschäden – können Beträge im Schadensfall aufgerufen werden, die viele tausend Euro umfassen.

Kundenzufriedenheit

Viele Versicherungsnehmer sind unterversichert

Wohngebäudeversicherungen werden einmal abgeschlossen und landen dann meist in der Schublade. Kein Versicherungsnehmer hofft, dass die Versicherung wirklich irgendwann einmal in Anspruch genommen werden muss. Denn ein Schaden an der eigenen Immobilie ist nicht das, was als zukunftsweisend und damit lohnenswert eingestuft wird.

Durch diesen lapidaren Umgang mit der Versicherung passiert es jedoch, dass viele Versicherungsnehmer unterversichert sind. Der bei Abschluss der Versicherung festgelegte Wert für die Immobilie entspricht in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren nicht mehr der Realität. Denn viele Immobilienbesitzer investieren in ihre Immobilien und steigern damit deren Wert. Eine Überprüfung der Versicherungssumme sollte daher aller fünf Jahre erfolgen, damit es zu keiner Unterversicherung kommt und im Schadensfall nicht alle Schäden umfassend bedient werden können.

Die häufigsten Wohngebäudeschäden

Die GDV prüft in regelmäßigen Abständen, welche Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung am häufigsten auftreten und welche Kosten damit einhergehen. Unsere Grafik zeigt auf, wie sich die Leistungen sowie die Schäden bezüglich der jeweiligen Gefahrenquellen präsentieren.

Auffällig dabei, dass Leitungswasser nicht nur mit Abstand die häufigste Schadensursache ist, sondern gleichzeitig auch den größten Schaden anrichtet. Grund hierfür ist die Tatsache, dass Wasser sich bekanntlich gleichmäßig verteilt und sich daher in aller Regel nicht nur auf einen kleinen Bereich der Immobilie begrenzt. So umfassten die Bruttoaufwendungen der Versicherungsunternehmen für Leitungswasserschäden 54 Prozent der gesamten Aufwendungen im genannten Versicherungsjahr.
Starke Schwankungen zeigen sich hingegen bei den Aufwendungen, die im Rahmen durch Schäden aus Naturkatastrophen aufgebracht werden müssen. Während im Jahr 2016 rund 400.000 Sturm- und Hagelschäden über die Versicherungen reguliert wurden, waren es im Jahr 2015 immerhin 1,2 Millionen Schäden.
Bei den Elementarschäden, die unter anderem Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutsche umfassen, zeigt sich ein ähnlich variables Bild auf, wenn die jeweiligen Jahre und die damit einhergehenden Leistungen und Schadenmeldungen verglichen werden. Im Jahr 2013 musste in diesem Bereich ein Spitzenwert an Schadensfällen von 80.000 verzeichnet werden. Besonders wenige Meldungen hingegen wurden in den Jahren 2012 und 2015 durch die Versicherungsgesellschaften verzeichnet.

Das richtige Verhalten im Schadenfall

Muss die Versicherung aufgrund eines Schadens in Anspruch genommen werden, dann gilt es, keine Zeit zu verlieren und den Schaden ordentlich zu dokumentieren. Die Versicherungsunternehmen empfehlen dafür folgende Vorgehensweise:

Den Schaden dokumentieren – im besten Falle mit Hilfe von Fotos, Videoaufnahmen und der Sicherstellung von möglichen Beweismitteln. Ein Gedächtnisprotokoll zum Hergang des Schadens ist ebenfalls sinnvoll.

Ruhe bewahren – keine übereilten Aufräumarbeiten auf den Weg bringen oder „Spuren“ beseitigen. Das Aufräumen und Herrichten beginnt erst nach der Meldung des Schadens an die Versicherung.

Die Versicherung über den Schaden informieren – die Schadensmeldung muss innerhalb von einer Woche bei der Versicherung eingehen. Für die Kontaktaufnahme mit der Versicherung bieten sich verschiedene Wege an. Beispielsweise das Telefon, E-Mail, Internet , Brief oder auch der direkte Kontakt über den Makler.

Ausfüllen der Schadenmeldung – alle Punkte auf dem Formular vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Die im Vorfeld getätigten Dokumentationen sollten der Schadenmeldung beigefügt werden.

Auf die Kontaktaufnahme der Versicherung warten und die folgenden Schritte bezüglich der Regulierung absprechen.