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Was bietet die Allgefahren-Deckung gegenüber anderen Top-Tarifen in der Wohngebäudeversicherung?

Hausbesitzer sind als Laien der Versicherungswirtschaft leicht bei der Wohngebäudeversicherung überfordert. Zum einen bieten die Versicherungsgesellschaften Top-Tarife mit fast Rundumschutz an, zum anderen kursieren sogenannte Deckungskonzepte mit einer Allgefahren-Deckung. Was verbirgt sich aber hinter diesem Begriff und wie unterscheidet sich eine solche Versicherung von einem Top-Tarif?

Die Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren

Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung unterscheidet verschiedene Gefahren. Dazu zählen Schäden durch:

• Leitungswasser
• Sturm ab Windstärke acht und Hagel
• Feuer, Blitzschlag, Überspannung
• Vandalismus
• Glasbruch

Kundenzufriedenheit

Als zusätzliches Risiko können Hausbesitzer noch Schäden durch Elementarschäden absichern. Diese umfassen Beschädigungen an der Immobilie aufgrund

• Schneelawinen
• Schneedruck
• Schlammlawinen
• Überschwemmung

Die Versicherungssumme wird bei der klassischen Wohngebäudeversicherung je nach Anbieter und Tarif entweder aufgrund der Wohnfläche, des umbauten Raums oder dem klassischen 1914er Wert ermittelt.
Im Rahmen der Allgefahrendeckung greift der Anbieter bei der Berechnung der Versicherungssumme nur auf die Wohnfläche zurück. Er unterscheidet im Rahmen des Versicherungsschutzes auch nicht nach den oben genannten Risiken, sondern versichert das Objekt gegen alle denkbaren Gefahren. Dazu zählen auch solche, die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls unbekannt oder unbenannt waren. Einschränkungen bestehen nur für explizit benannte Risiken, welche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Der Vorteil für den Versicherungsnehmer besteht darin, dass er sich nicht überlegen muss, welche Risiken eventuell abgedeckt sein sollten und ob der Einschluss der Elementarschadenabsicherung tatsächlich notwendig ist. Der Rund-um-Schutz bedarf auch keines nachträglichen Risikoeinschlusses, da schlicht alle Möglichkeiten abgedeckt sind.

Die Top-Tarife

Hervorragende Tarife, wie beispielsweise das Domcura Einfamilienhauskonzept, bieten ebenfalls einen weitreichenden Versicherungsschutz, welcher über die Standards hinausgeht. Der wesentliche Unterschied zur Allgefahrendeckung besteht jedoch darin, dass die Risiken einzeln benannt sind und der Hausbesitzer den Versicherungsschutz durch zusätzliche Einschlüsse oder Ausschlüsse anpassen kann.
Und genau hier liegt die Krux. Gemäß Murphys Gesetz passiert immer das, was eigentlich nicht hätte passieren dürfen. Elementarschäden wurden aus dem Vertrag ausgeschlossen, weil das Gebäude im Flachland liegt und das nächste Gewässer 10 Kilometer entfernt ist. Was passiert? Nach einem Starkregen steigt der Grundwasserspiegel und drückt Wasser durch die Erdoberfläche in den Garten. Das Wasser läuft in das Gebäude, es kommt zu einem Schaden durch Überschwemmung. Die Kosten dafür sind nicht versichert – trotz Top-Schutzes. Da es bei der Allgefahrendeckung nur wenige Ausschlüsse gibt, die aber dann auch explizit aufgezählt werden, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf vollen Schadensersatz.
Deckungskonzepte wie eine Allgefahrendeckung werden oft nicht über Versicherer direkt angeboten, sondern durch Makler.
Bei Anbietern wie bei der Interrisk Wohngebäudeversicherung lässt sich allerdings ebenfalls ein zusätzlicher Einschluss der Allgefahren-Deckung gegen Mehrbeitrag von ca. 15-20% der Prämie erreichen.

Im Hintergrund steht aber natürlich ein Versicherer. Die Zurich beispielsweise bietet ihre eigene Wohngebäudeversicherung an, ist aber auch der Versicherer für das Deckungskonzept Domo Allsafe, welches nur über Makler erhältlich ist.

Wichtig: Bei den obenen aufgeführten Tarifen handelt es sich eigentlich nicht um eine echte Allgefahrendeckung, sondern nur um den Einschluss unbenannter Gefahren. Eine Absicherung des Gebäudes, bei der eine Zerstörung oder Beschädigung ganz gleich welcher Art versichert ist gibt es am Markt kaum, da diese sehr teuer wäre. Aber auch mit dem Einschluss unbenannter Gefahren hat man für die wichigsten Risiken Versicherungsschutz.

Nicht jede Gebäudeversicherung definiert jedoch die gleichen unbenannten Gefahren bzw. sehen die verschiedenen Anbieter durchaus jeder andere Ausschlüsse vor, die nicht durch die unbenannten Gefahren gedeckt sind.