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Die 5 häufigsten Irrtümer bei Hochwasser

Laut einer Forsa-Umfrage gehen 90 Prozent der deutschen Hausbesitzer davon aus, dass ihr Objekt nicht gefährdet ist.

Kundenzufriedenheit

Mein Haus ist nicht gefährdet

Die Flut von 2013 zeigte jedoch, dass 85 Prozent der beschädigten Häuser abseits der großen Gewässer lagen. Wie groß die Gefahr ausfällt, Opfer eines Hochwassers zu werden, können Immobilienbesitzer mithilfe des Hochwasserpasses des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft ermitteln. Bei der Gefährdungsermittlung wird nicht nur die Lage des Hauses, sondern auch Beschaffenheit berücksichtigt.

Ich bin gegen Hochwasser versichert

Auch hier liegen viele Versicherungsnehmer falsch. Die klassische Wohngebäudeversicherung umfasst bezüglich Wasserschäden nur die Fälle, in denen Leitungswasser das auslösende Moment war. Hochwasserschäden fallen jedoch unter den Begriff der Elementarschäden und müssen gesondert abgesichert werden .

Versicherungsschutz ist nicht möglich

Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2014 ergab, dass fast 75 Prozent der Hausbesitzer der Ansicht waren, dass ihr Objekt nicht versicherbar sei. Diese Annahme ist grundlegend falsch. Durch veränderte und detaillierte Risikoanalysen der Versicherer können heute 99 Prozent aller Häuser in Deutschland gegen Hochwasser versichert werden. Dies gilt auch für die Liegenschaften, für die bislang tatsächlich aufgrund von Vorschäden oder extrem gefährlicher Lage kein Versicherungsschutz möglich war. Bauliche Maßnahmen sowie zusätzlicher Schutz vor Hochwasser zählen ebenfalls dazu.

Bei Wasser bin ich machtlos

Auch diese Aussage ist nicht ganz richtig. Zunächst einmal können, wie bereits erwähnt, bauliche Maßnahmen dazu führen, dass das Gebäude vor Hochwasser geschützt ist. Dazu zählen wasserdichte Fenster, Türen und ein Rückstauventil. Neubauten können auf Pfähle gesetzt werden. Ist der Fall des Hochwassers eingetreten, gilt es, den Druck vom Gebäude zu nehmen. Eine Maßnahme wäre es, den Keller zu fluten, um so Druck auf die Mauern abzubauen.

Im Ernstfall hilft der Staat

Auch wenn der Staat bei den beiden letzten großen Überschwemmungen geholfen hat, sollte kein Immobilienbesitzer aus der Vergangenheit auf die Zukunft setzen. In beiden Jahren standen Bundestagswahlen an. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Beihilfe im Fall eines Hochwasserschadens.