Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

Wohngebäude

Wohngebäudeversicherer ordnen ihre Bestände neu

Dieser Satz, der so harmlos klingt, hat für manchen Hausbesitzer eine böse Folge. Die Zahl der Sturmschäden hat in Deutschland stark zugenommen. Die Folge war, dass die Leistungen der Versicherer kontinuierlich anstiegen. Nach den letzten Sturmen im Jahr 2015 rechnet der Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF), dass auf die Versicherungsnehmer Beitragssteigerungen in Höhe zwischen fünf und 15 Prozent zukommen.

Kundenzufriedenheit

Kleine Schäden besser selbst bezahlen

Es kommt aber noch schlimmer. Eine Sprecherin der Verbraucherschutzorganisation „Bund der Versicherten“ formuliert es so: “Am besten nur Schadensfälle melden, die finanziell wehtun.“ Der Grund dafür ist, dass die Assekuranzen dazu übergehen, Versicherten mit einer gewissen Schadenshäufigkeit oder einem zu hohen Schaden den Vertrag zu kündigen, so der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK). Dies betrifft vor allem Hausbesitzer in sturmgefährdeten Regionen. Für die Versicherungsnehmer bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung. Es kann also bereits im Vorfeld hilfreich sein, wenn sich Immobilienbesitzer auch ohne, dass ein Schaden vorlag, nach einem günstigeren Anbieter umschauen.

Brandpolice ein Muss

Besonders kritisch wird eine vom Versicherer gekündigte Wohngebäudeversicherung , wenn das Objekt finanziert wird. Viele Unternehmen winken ab, wenn die Frage im Antrag „Von wem wurde der Vorvertrag gekündigt“ mit „Versicherer“ beantwortet wird. Auf der anderen Seite verlangt die finanzierende Bank auf jeden Fall eine Brandversicherung. Eine Lösung könnte es sein, dann zu dem Kooperationspartner der Bank zu wechseln. Problematisch wird es allerdings, wenn dieser eben den Vertrag kündigte.
Die Bestandsneuordnung in der Wohngebäudeversicherung ist für die Betroffenen um so ärgerlicher, als sie einen Sturm nicht zu verantworten haben. Wer mit seinem Auto innerhalb eines Jahres den dritten Unfall verursacht, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er vielleicht lieber die Bahn nehmen sollte. Für den dritten Sturm in einem Jahr mit wiederholt abgedecktem Dach ist ein Versicherungsnehmer schlecht zur Verantwortung zu ziehen.