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Achtung – Anzeigepflicht : Selbstgenutzte oder vermietete Immobilie

Versicherungsnehmer haben gewisse Obliegenheiten dem Versicherer gegenüber. Dazu gehört beispielsweise die Anzeige gefahrenerhöhender Umstände. Dies kann Beginn einer Sanierung sein, es kann aber jedoch bereits eine Gefahrenerhöhung darstellen, wenn ich ein zuvor selbstgenutzes Haus zukünftig vermieten möchte.

Mehrbeitrag oder nicht?

Viele Versicherer machen bezüglich der Berechnung der Versicherungsprämie keinen Unterschied zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien. Trotzdem fragen eigentlich alle Versicherer im Antrag danach, ob der Versicherungsnehmer die Immobilie selbstnutzt oder diese vermietet.
Daraus lässt sich schließen, dass auch eine Änderung dieses Status dem Versicherer zeitnah anzuzeigen ist.

Kundenzufriedenheit

Bei Versicherern wie Oberösterreichische fällt tatsächlich ein Mehrbeitrag an, wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbstnutzen, sondern diese vermieten.

Daraus lässt sich z.B. schließen, dass im Schadenfall, wenn versäumt wurde, dem Versicherer mitzuteilen, dass die Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet war, der Versicherer die Leistung zumindest um den Anteil kürzen könnte, den der Tarif inkl. Angabe der Vermietung teurer gewesen wäre.

Da eigentlich alle Wohngebäudekonzepte auch abschließbar sind, wenn das Haus nicht vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt wird, dürfte eine Verletzung dieser Anzeigepflicht auch nicht zur kompletten Leistungsfreiheit führen.
Kürzungen könnten in einigen Fällen jedoch möglich sein.
Daher raten wir grundsätzlich zur richtigen Angabe im Antrag, sowie zur zeitnahen Mitteilung an den Versicherer, sofern eine vorher selbst bewohne Immobilie ab sofort vermietet wird.
Ebenso kann ja auch eine zuvor selbst bewohnte Immobilie in Zukunft selbst genutzt werden, was im Einzelfall dann auch zu einer Senkung der Versicherungsprämie führen könnte.