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Solaranlage und Wohngebäudeversicherung

Der Trend zur Solaranlage hält ungebrochen an. Wer heute durch eine Einfamilienhaussiedlung spaziert, sieht bald mehr silbrig-glänzende Dächer als klassische Dachfarben. Solaranlagen bergen aber auch versicherungsspezifische Risiken und müssen daher versichert sein.

Prämie hängt vom Tarifmodell ab

Grundsätzlich muss der Hauseigentümer seine Wohngebäudeversicherung davon in Kenntnis setzen, wenn er eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. Für den Versicherer handelt es sich um eine Risikoerhöhung, die sich durchaus auf die Versicherungssumme und damit auf die Prämie auswirken kann. Unterbleibt die Nachmeldung läuft der Eigentümer Gefahr, unterversichert zu sein. Die Nachmeldung ist auf jeden Fall zwingend, wenn der Versicherungsbeitrag nicht über die Quadratmeterzahl, sondern über den gleitenden Neuwert ermittelt wird.

Kundenzufriedenheit

Liegt der Prämienberechnung die Quadratmeterzahl des versicherten Objektes zugrundem kommt es nicht zwangsläufig zu einer Verteuerung des Beitrags. Die Domcura beispielsweise schließt Photovoltaikanlagen automatisch mit ein. Der Versicherungsschutz der Domcura Wohngebäudeversicherung geht so weit, dass nachträglich installierte Solaranlagen auch versichert sind, wenn der Eigentümer die Nachmeldung vergisst.

Solaranlagen gesondert versichert

Die Wohngebäudeversicherung bietet allerdings nur einen Schutz, der nicht vollumfassend ist und sich auf die Risiken dieser Versicherung, Feuer, Leitungswasser und Sturm beschränkt, eventuell noch Elementarschäden. Zwei Drittel der Schäden an einer Photovoltaikanlage haben aber andere, nicht versicherte Ursachen, so das Fachportal pv magazine.

Die Wohngebäudeversicherung greift beispielsweise nicht bei Glasbruch oder Beschädigung durch Dritte (hier muss extra eine Gebäudeglasversicherung mit eingeschlossen werden. Komponenten wie Speicher oder Wechselrichter sind auch nur bedingt in den Kombipaketen mit abgedeckt. Policen von Spezialversicherer übernehmen nicht nur die Kosten für die hier genannten Schäden, sondern gehen noch weit darüber hinaus. Versichert sind auch der Ertragsausfall und Garantieschäden. Darüber hinaus leisten diese Policen auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Darunter fällt zum Beispiel eine unterlassene Wartung. Spezialversicherer decken diese Risiken nicht nur ein, sondern sorgen im Schadensfall auch umgehend für die Behebung.

Ein Rechenexempel

Viele Hausbesitzer gehen irrtümlicherweise davon aus, dass der Einschluss der Solaranlage in die bestehende Wohngebäudeversicherung zwangsläufig die preiswertere Lösung darstellt. Dieser Sachverhalt sollte aber erst einmal durch eine Gegenüberstellung der Prämie, Risikoerweiterung der Wohngebäudeversicherung vs. gesonderter Vertrag, überprüft werden. Da eine spezielle Photovoltaikversicherung nicht auf die Risiken der Wohngebäudeversicherung abstellt, kann die Prämie durchaus günstiger ausfallen. Eine Leistungsgegenüberstellung ist ebenfalls empfehlenswert. Bereits der Ertragsausfall bei Einspeisung in das öffentliche Netz kann eine eventuelle Mehrprämie bei einer Einzelpolice rechtfertigen.