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Grobe Fahrlässigkeit – kleine Unachtsamkeit fatales Ergebnis

Wohngebäude- und Hausratversicherungen, die nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten bergen fatale Risiken für die Versicherten.
Wird nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann der Versicherer bereits bei kleinen “Vergehen” im Schadenfall von der Leistungspflicht befreit sein.

Beispiele für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit

Mit dem Vorwurf, ein Schaden sei vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht oder begünstigt worden, versuchen viele Wohngebäudeversicherer die Zahlung zu verweigern. Hier einige Fallbeispiele, bei dem es fatal sein kann,
die falsche Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen zu haben.

  • Während des kurzen Toilettenbesuchs wird vergessen die auf dem Herd stehende Pfanne vom Feuer zu nehmen, bzw. den Herd auszudrehen. Es kommt zu einem Ölbrand, der einen Schaden von mehreren zehntausend Euro in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung verursacht.
    Der Versicherer wendet ein, dass der Schaden in dieser Form nicht passiert wäre, wenn der Versicherungsnehmer in Reichweite des Herds gewesen wäre.
Kundenzufriedenheit
  • Während Abwesenheit wird vergessen alle Fenster zu schließen, der Versicherungsnehmer lässt diese nur “auf Kipp”, weshalb es Einbrechern vereinfacht wird in das Gebäude einzudringen.
    Die Hausratversicherung könnte auch hier die “Einrede der groben Fahrlässigkeit” geltend machen.
  • Ein Beispiel, welches tatsächlich so passiert ist: Der Vater eines kleinen Sohnes bewahrt in seiner Schreibtischschublade ein Feuerzeug auf und vergisst die Schublade zu verschließen. Das Kind findet das Feuerzeug und verursacht damit einen Brand, der zu einem Schaden von mehreren zehntausend Euro führt.
    Der Versicherte hatte in diesem Fall keine Versicherung, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und erhält daher eine Kürzung der Leistung in Höhe von 25%. Zu Recht ! urteil das OLG Nürnberg (AZ 8U16688/15)

Wohngebäudeversicherungen, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten

Folgende Anbieter sind empfehlenswert:

In unserem Vergleichsrechner können Sie den Leistungspunkt Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit als Leistungsfilter setzen und sich alle Wohngebäudeversicherungen anzeigen lassen, die diesen Leistungspunkt erfüllen.