Wohngebäude- und Hausratversicherungen, die nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten bergen fatale Risiken für die Versicherten.
Wird nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann der Versicherer bereits bei kleinen “Vergehen” im Schadenfall von der Leistungspflicht befreit sein.
Mit dem Vorwurf, ein Schaden sei vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht oder begünstigt worden, versuchen viele Wohngebäudeversicherer die Zahlung zu verweigern. Hier einige Fallbeispiele, bei dem es fatal sein kann,
die falsche Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen zu haben.
Folgende Anbieter sind empfehlenswert:
In unserem Vergleichsrechner können Sie den Leistungspunkt Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit als Leistungsfilter setzen und sich alle Wohngebäudeversicherungen anzeigen lassen, die diesen Leistungspunkt erfüllen.