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21.07.2020

Wer haftet für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen und Tapeten

Bei Leitungswasserschäden an Innenanstrichen, Bodenbelägen oder Tapeten besteht unter Umständen eine Doppelversicherung mit der Hausratversicherung, sofern die betroffene Wohnung vermietet ist.

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