02.02.2020
Urteil zu einem Schaden, bei dem aufgrund eines Defektes an einem Wasserboiler ein noch größerer Schaden verursacht wurde. Es war zu klären, ob ein fahrlässiges Verhalten des Mieters vorlag und wer daher für diesen Schaden haftbar zu machen ist.
Das Urteil fiel anders aus, als sich der Vermieter dies vielleicht gewünscht hätte.