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27.12.2020

Kündigung – Vorsicht bei Finanzierung

Wer sein Wohngebäude über ein Immobiliendarlehen finanziert hat muss besonders vorsichtig sein, dass er nicht leichtsinnig eine Kündigung seitens des Versicherers provoziert.
Banken verlangen, dass für finanzierte Objekte eine Gebäudeversicherung besteht.
Oft informiert der Versicherer bei Kündigung sogar direkt die finanzierende Bank, die mit Kündigung drohen könnte, sofern keine neue Absicherung vorhanden ist.

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