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Warum ein Bagatellschaden in der Wohngebäudeversicherung die Finanzierung kosten kann

Fast jeder Hauseigentümer hat sie, die Wohngebäudeversicherung. Auch wenn sie keine Pflichtversicherung mehr darstellt, findet sich zumindest die Feuerpolice bei jedem Immobilienbesitzer. Die Wohngebäudeversicherung deckt als Verbundpolice die unterschiedlichsten Risiken. Neben der Brandversicherung kommt sie auch für Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Elementarschäden und auch Vandalismus auf. Gerade beschmierte Hauswände oder Mauern verleiten dazu, den Schaden beseitigen und die Kosten durch die Wohngebäudeversicherung erstatten zu lassen.

Die Wohngebäudeversicherer haben durch Stürme und Überschwemmungen in den letzten Jahren extrem unattraktive Schadenquoten zu verzeichnen. Waren diese Policen früher eher unspektakulär, sind sie in den letzten Jahren in den Fokus, auch der Rückversicherer, geraten. Autofahrer kennen es aus der KFZ-Haftpflichtversicherung, die Prämienanpassungen zum Jahresanfang. Gleiches kam in den letzten Jahren auch auf die Immobilienbesitzer zu. Die Assekuranzen sahen sich gezwungen, die Prämien durchgängig anzupassen. Gleichzeitig hatten die Wohngebäudeversicherer im Sommer 2016 auch angekündigt, ihre Portfolios zu bereinigen.

Kundenzufriedenheit

Verzahnung zwischen Bank und Versicherer

„Das Portfolio bereinigen“ klingt schon merkwürdig. Was bedeutet das? Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine auf den Schadensfall abgeschlossene Versicherung. Bei einem Schaden kann die Police von beiden Seiten gekündigt werden. Auch bei einem Vertrag mit dreijähriger Laufzeit endet der Vertrag prinzipiell mit Eintritt des Schadensfalles. Wird er danach weitergeführt, basiert dies auf einer stillschweigenden Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.

Die Versicherer machen jedoch zunehmend von ihrem Kündigungsrecht gebrauch, um die Zahl der potenziellen Schadensbringer, gerade die der „Wiederholungstäter“ zu reduzieren. Banken bestehen bei einer Finanzierung auf den Nachweis einer bestehenden Wohngebäude- oder Feuerrohbauversicherung.

Da die Bank bei einer Finanzierung einer Immobilie als Gläubigerin im Grundbuch eingetragen ist, muss der Versicherer das Kreditinstitut über etwaige Vertragsänderungen zu der bestehenden Wohngebäudeversicherung in Kenntnis setzen. Kommt es zu einer Kündigung, erhält die Bank zwangsläufig Kenntnis davon. Für den Immobilienbesitzer kommet es nicht nur aus eigenem Interesse darauf an, eine neue Police zu finden, die Finanzierung hängt auch davon ab. Die Bank hat das Recht, die Finanzierung aufgrund fehlender Brandversicherung zu kündigen.

Policenkündigung bringt Probleme

Wurde eine Versicherungspolice von dem Versicherer gekündigt, erschwert dies unter Umständen die Suche nach einem neuen Anbieter. Im Antrag taucht die Frage auf, wer die Vorversicherung kündigte, Versicherungsnehmer oder Versicherer. Die Assekuranzen tendieren dazu, den Antrag abzulehnen, wenn die Ursache der Kündigung kostenintensiv war und das potenzielle Risiko weiter besteht, beispielsweise in Überschwemmungsgebieten.
Trotz bestehender Wohngebäudeversicherung sind Immobilienbesitzer daher gut beraten, Bagatellschäden, beispielsweise verschmierte Hauswände oder zwei sturmbedingt vom Dach gewehte Ziegel selbst zu bezahlen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Zeiten bei der Wohngebäudeversicherung sind im wahrsten Sinne des Wortes stürmisch. Die Vereinbarung einer entsprechenden Selbstbeteiligung würde diese Kostenübernahme automatisch einschließen und darüber hinaus auch noch die Prämie senken.

Wenn sich eine Kündigung durch den Versicherer trotzdem nicht vermeiden ließ, muss schnell gehandelt werden. Oft hat man nur einen Monat Zeit einen neue Wohngebäudeversicherung zu finden.
Infos dazu hier:

Was tun bei Kündigung?