14.07.2020
Rückstau, z.B. als Folge von Starkregen ist zwar in allen Elementarschadenversicherungen abgesichert. Die meisten Versicherer schreiben aber gewisse Obliegenheiten vor, beispielsweise Rückstausicherungen, sonst leisten sie nicht. Welche Versicherer dies nicht tun, erfahren Sie hier.