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Ihr Ferienhaus richtig versichern

Wer seine Immobilie als Ferienhaus nutzt hat die Obliegenheit, dies dem Versicherer mitzuteilen. Das Risiko eines Ferienhauses, welches z.B. nur am Wochenende oder von wechselnden Bewohnern genutzt wird, ist höher als bei ständig bewohnten Häusern.

Zuschlag oder Tarifwechsel

Viele Versicherer sehen keine Tarife zur Absicherung von als Ferienhaus genutzten Immobilien vor. Es kann daher sein, dass ein Versicherer Ihnen kündigt, sofern Sie ihn darüber informieren, dass sie ein Gebäude nicht ständig bewohnen. Einige Versicherer verlangen nur einen Zuschlag von beispielsweise 20%. In jedem Fall wäre es jedoch gefährlich, den Versicherer nicht über die spezielle Nutzung der Immobilie zu informieren. Ansonsten riskiert man im Schadenfall die Zahlung durch den Versicherer in jedem Fall aber eine Kürzung.

Kundenzufriedenheit

Fehlende Meldung kann Versicherungsschutz kosten

Teilen Sie Ihrem Versicherer nicht den Nutzungszweck Ihrer Immobilie mit, riskieren Sie den Versicherungsschutz. Ebenso, wenn Sie eine zuvor ständig bewohnte Immobilie zukünftig nur noch als Ferienhaus nutzen möchten, sollten Sie dies dem Versicherer umgehend mitteilen.
Sollten Sie eine Immobilie an einem Ferienort neu erworben haben und die Wohngebäudeversicherung des Voreigentümers übernommen haben, überprüfen Sie in jedem Fall den beim Versicherer gemeldeten Nutzungsstatus der Immobilie.

Selbstgenutzt oder vermietet?

Weniger problematisch ist es oft, wenn Sie Ihre Ferien-Immobilie selbst nutzen ohne sie zu Ferienzwecken an andere zu vermieten.
Die Oberösterreichische Wohngebäudeversicherung z.B. bietet für diese Zwecke eine günstige Ferienhaus-Police an.
Sofern Sie jedoch eine Vermietung an Feriengäste vornehmen lehnen viele Versicherer das Risiko komplett ab.
Die britische Hiscox Versicherung bietet für diese Zwecke eine interessante Police an, bei der Ferienhäuser in einem nach QM-Anzahl bemessenen Tarif versichert werden können. Dies gilt dort auch für Ferienimmobilien im europäischen Ausland.
Ein Angebot erhalten Sie über Ihren Makler (oder natürlich uns).