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Fahrrad geklaut – was zahlt die Versicherung?

Ca. 1.000 Fahrräder werden jeden Tag in Deutschland gestohlen. Auf das Jahr hochgerechnet eine unglaubliche Zahl. Wer eine Hausratversicherung besitzt, kann im Prinzip davon ausgehen, dass diese den Schaden übernimmt. Auf welche Vertragsdetails es aber tatsächlich ankommt, erfahren Sie hier.

Was reguliert die Hausratversicherung?

Grundsätzlich erstattet die Hausratversicherung den Wert des Fahrrades, wenn dieses, als sogenannter beweglicher Hausrat, im Rahmen eines Einbruchdiebstahls aus dem Keller oder der Wohnung gestohlen wird. Bedauerlicherweise ist dies aber nur in den seltensten Fällen gegeben. In der Regel werden die Bikes vor einem Laden oder an der Uni geklaut. Die Nachtklausel stellt ebenfalls einen Fallstrick in der Police dar. Diese Klausel verpflichtet den Versicherer nur zur Leistung, wenn der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr stattfand. Eine weitere Einschränkung stellt das verwendete Schloss dar.

Immer mehr Versicherer stellen besondere Anforderungen hinsichtlich der Sicherungssystem. Billig-Schlösser aus dem Baumarkt führen häufig zu einer Leistungsverweigerung. Für die Schadensmeldung ist es zwingend notwendig, dass vorher Anzeige bei der Polizei erstattet wurde. Nur wenn Marke, Farbe und Rahmennummer des Rades benannt werden können, greift der Versicherungsschutz.

Wie viel zahlen die Versicherer?

Die Versicherungssumme des Rades hängt prozentual von der Höhe der Versicherungssumme des Hausrates ab. Beträgt diese 50.000 Euro und das Fahrrad wäre standardmäßig mit ein Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen, beträgt die Erstattung 500 Euro. Die Versicherer räumen aber die Option ein, die Versicherungssumme für das Fahrrad anzupassen, in der Spitze bis zu zehn Prozent des Hausratgegenwertes. Neben der Quittung für das Fahrrad sollten auch alle Kaufbelege von teurem Zubehör aufbewahrt werden. Nur so ist sichergestellt, dass der Geschädigte den vollen Kaufpreis erhält. Sollte das Fahrrad wieder in den Besitz des Bestohlenen gelangen, ist dieser zur Meldung bei der Versicherung verpflichtet, da das Rad durch die Zahlung der Versicherungsleistung faktisch ihr gehört. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die Gesellschaften auf eine Rückzahlung des Geldes oder Rückgabe des Rades verzichten.