Entscheidend ist dabei nur, dass bei Beginn die Schadenquote insgesamt für alle Gebäude nicht über 60% lag. Einzelne Gebäude mit höherer Schadenquote, bei denen bei Einzelverträgen z.B. keine Absicherung mehr für Leitungswasserschäden mögliche wäre, sind dadurch kein Problem.
Da ein Hausverwalter bei Auswahl des Versicherungsschutzes auch dann eine gewisse Beratungshaftung übernimmt, wenn er den Versicherungsschutz vorschlägt aber z.B. der Eigentümer der Versicherungsnehmer wird, sollte die Absicherung des Gebäude am besten gleich in einer speziellen Wohngebäudeversicherung für Hausverwalter organisiert werden, deren Versicherungsschutz die wichtigsten Eventualitäten berücksichtigt.
Dies spart zum einen Beitrag, zum anderen aber aber schützt es vor der Haftung.
Gleichzeitig mit einschließbar ist zudem die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung , ebenfalls deutlich günstiger als bei einer Einzelabsicherung je Immobilie.
Für eine individuele Angebotserstellung, sprechen Sie uns bitte an.