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Wohngebäudeversicherung Beitragsanpassung

Wann ist eine Beitragsanpassung erlaubt?

Sofern die Aufwendungen für die Regulierung der Gebäudeschäden in einem Jahr stärker als 5% gegenüber dem Vorjahr abweichen, ist der Versicherer berechtigt eine Anpassung des Beitrags zu beantragen.
Ein unabhängiger Treuhänder rechnet dann durch, ob diese Anpassung berechtigt ist. ist dies der Fall wird der Beitrag angepasst.
Der Versicherer kann den Beitrag nicht beliebig erhöhen und muss ihn sogar senken, wenn die Aufwendungen für Schäden in einem Gebäudetarif entsprechend stark gesunken sind.

Kundenzufriedenheit

Warum gibt es Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung?

Die Tarife sind aufgrund des hohen Wettbewerbs recht knapp kalkuliert. Steigen die Schäden in einem Jahr also etwas stärker an, sind in den heute kalkulierten Tarifen meist keinen großen Sicherheitszuschläge einkalkuliert, so dass damit die Schäden gedeckt sind, im Folgejahr der Beitrag angepasst wird.
Hinzu kommt, dass wir in Deutschland einen Renovierungs- und Sanierungsstau haben. Insbesondere ältere Gebäude, die nicht saniert werden, aber bereits jahrelang in einer Wohngebäudeversicherung versichert sind gehen irgendwann bei stärkerem Regen und Sturm kaputt.

Zudem haben Wetterereigniss wie hohe Temparaturen, Stürme und Starkregen in unseren Regionen zugenommen, was ebenfalls dazu führt, dass Schäden und damit auch die Beiträge der Wohngebäudeversicherungen ansteigen.

Was kann ich gegen eine Beitragsanpassung tun?

Als Einzelner kann man sich nur durch eine Kündigung und dem Wechsel der Wohngebäudeversicherung wehren. Hier sollte man jedoch bedenken, dass ein Tarif nur dann problemlos möglich ist, wenn es in den letzten 5 Jahren nicht mehr als 1 Schaden und im besten Fall keinen Leistungswasserschaden gab.
Zudem könnten wegfallende Neubaurabatte gebenüber dem alten Tarif dazu führen, dass eine neue Wohngebäudeversicherung nicht sehr viel günstiger ist.

Vergleichen lohnt sich trotzdem

Download Erfassungsbogen Wohngebäude

Derzeitigem Beitrag abzüglich 5% Rabatt für mindestens 2 weitere Jahre sichern – Wir machen es möglich für Sie!

Der Beitrag Ihrer Gebäudeversicherung wurde erhöht, Sie waren ansonsten aber mit dem Leistungsniveau Ihrer Gebäudeversicherung zufrieden?
Hier haben wir für Sie die Lösung einer 1:1 Übernahme Ihres bisherigen Vertrages zu alten Konditionen.
Und das beste: Sie erhalten sogar noch 5% Rabatt auf Ihre alte Prämie.

Der Versicherungsschutz des neuen Tarifes wird dabei in allen Punkten mindestens immer das leisten, was auch Ihr alter Gebäudeversicherungsvertrag geleistet hätte.
Die Prämie wird vom neuen Risikoträger (die Bayerische) für mindestens 2 weitere Jahre garantiert.

Voraussetzungen für die 1:1 Umdeckung:

  • der Vorvertrag bestand mindestens bereits 1 Jahr und wurde vom Vorversicherer nicht wegen eines Schadenfalls oder Nichtzahlung des Beitrags gekündigt.
  • Maximal 1 Schaden innerhalb der letzten 5 Jahre, kein Elementarschaden innerhalb der letzten 10 Jahre (sofern auch Elementarschäden abgesichert werden sollen).
  • Gebäude ist maximal 50 Jahre alt oder wurde innerhalb der letzten 50 Jahre kernsaniert
  • Gebäude ist ständig bewohnt
  • Ein- oder Zweifamilienhaus, max. 300qm Wohnfläche, max. 25qm Nebengebäude
  • Bauartklasse BAK1-2 oder FHG 1-2

Ob Ihr Vertrag für diese Rabattaktion in Frage kommt, prüfen wir gerne. Kontaktikeren Sie uns bitte, bzw. senden Sie uns den unten stehenden Fragebogen ausgefüllt zurück, auch die Police Ihrer Vorversicherung (letzter Nachtrag) benötigen wir. (info@fairfekt.de)

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Risikofragebogen Gebäude