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Mietausfall in der Gebäudeversicherung

*_Eigentümer, die ihre Immobilie vollständig oder teilweise in Form von Wohnungen vermieten, haben die Möglichkeit auch den Mietausfall in Folge eines Versicherungsfalls mitzuversichern.*_
*_Die Mietausfallversicherung ist in §9 VGB2010 geregelt und in den meisten Tarifen bereits inkludiert.*_

Leistungsvoraussetzungen

Damit Versicherungsschutz für den Mietausfall über die Wohngebäudeversicherung gegeben ist, ist Voraussetzung, dass ein Mietvertrag besteht.
Zudem muss der Versicherer nur für die Fällen leisten, in denen der Mieter die Miete zu Recht in Folge eines Versicherungsfalls verweigert oder kürzt.
Dem Versicherer ist im Schadenfall zum einen der Mietvertrag, zum anderen aber auch ein Nachweis vorzulegen, dass tatsächlich ein Ausfall der Mieteinnahme vorliegt.

Kundenzufriedenheit

Für nicht vermietete Räume besteht dementsprechend auch kein Mietausfall.
Ob die Einstellung oder Kürzung der Mietzahlung in Folge eines Mangels (der aufgrund eines versicherten Ereignisses vorliegt) rechtmäßig ist, entscheidet hierbei nicht der Versicherer und auch nicht der Mieter. Vielmehr orientiert man sich diesbezüglich an der Rechtsprechung im Mietrecht.

Was erstattet wird und wie lange

Standardmäßig wird in der Regel für einen Mietausfall vermieteter Räume bis zu 24 Monate geleistet. Es kann diesbezüglich jedoch Abweichungen nach oben und unten geben, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt sind.
Neben dem entstandenen Mietausfall muss die Gebäudeversicherung auch für etwaige fortlaufende Mietnebenkosten aufkommen. Es geht dabei besonders um Nebenkosten, die auch nach dem Versicherungsfall weiter zu bedienen sind (z.B. Müllabfuhrgebühren etc.).