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Wohngebäudeversicherung

Bauherren und Immobilienbesitzer haften

Auch wenn es eher absurd klingt, von einem Gebäude gehen Gefahren aus. Dies gilt nicht nur für die Bauphase, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt. Nun greift kein Haus einen Passanten an, die Gefährdung ist eher passiver Natur, dennoch muss der Hausbesitzer dafür geradestehen. Nicht umsonst bieten die Versicherer eine Hausbesitzerhaftpflicht an, die gegen Regressansprüche aus den alltäglichen Gefahren Schutz bietet.

Umbau und Sanierung bergen Gefahren

Weht der Sturm Ziegel von einem bewohnten Haus und diese beschädigen ein Auto, ist der Hausbesitzer in der Haftung. Wer einen Umbau oder eine Sanierung plant, sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass er damit eine Gefahrenerhöhung für die Umwelt schafft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fenster ausgetauscht werden sollen, oder eine neue Heizungsanlage installiert wird. Nicht ausreichend gesichertes Baumaterial auf der Straße führt möglicherweise zu einem Verkehrsunfall. Gerade Dachsanierungen bergen durch mögliches herabfallendes Material ein besonderes Risiko.

Haften muss immer der Bauherr, entsprechenden Versicherungsschutz bietet nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese leistet nicht nur, wenn durch die Baumaßnahmen ein Schaden entsteht, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer ab.

Die Sanierung und die Folgen

Ein Umbau oder eine Sanierung kann aber auch weitreichendere Folgen in Bezug auf den Versicherungsschutz haben. Erhöht sich durch einen Anbau die Quadratmeterzahl, hat dies sowohl auf die Hausratversicherung als auch auf die Wohngebäudeversicherung Auswirkungen. In beiden Fällen müssen die Policen angepasst werden. Steigt durch die Sanierung der Wert des Gebäudes, hat dieser Sachverhalt unter Umständen Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung. Mit der Installation einer Solaranlage entsteht erweiterter Absicherungsbedarf. Eine Sanierung kann aber auch kostensenkend wirken. Wird die alte Ölheizung durch einen Pelletofen ausgetauscht, entfällt das Gewässerschadenrisiko durch den Öltank. War dieser gesondert abgesichert, entfällt dieser Bedarf künftig.
Eine Umbaumaßnahme oder eine Sanierung bedeuten nicht nur Veränderungen am Gebäude, sondern auch eine Veränderung im Versicherungsschutz, die nicht unterschätzt werden sollte.