Holz- oder Holzfachwerkhäuser mit Lehmfüllung oder Häuser mit Holzverkleidung oder Wandplattenverkleidung aus Kunsstoff fallen mit fester Bedachung in die BAK III.
Häuser die wie BAK I oder II gebaut sind, aber eine weiche Bedachung aufweisen, fallen in BAK IV. Die BAK V umfasst Häuser der BAK III mit weicher Bedachung.
Des Weiteren werden Fertighäuser in eine gesonderte Bauartklasse eingestuft.Es handelt sich hier um die FHG I bis III.
Sofern eine feste Bedachung vorliegt und das Fertighaus aus feuerbeständigen Materialien besteht liegt FHG I vor.
Wurden tragende Konstruktionen aus Stahl, Holz oder Leichtbauteilen oder ähnlichem gefertigt, oder liegt eine Umantelung oder Verkleidung mit feuerhemmenden, nicht brennbaren Baustoffen vor und ist die Bedachung als hart anzusehen, findet eine Einstufung in FHGII statt.
Ist die Bedachnung hart, abder die Ummantelung des Fertighauses ist nicht aus feuerhemmenden Materialien wird eine Einstufung in die Bauartklasse FHG III vorgenommen.