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Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Bauartklassen

In der Wohngebäudeversicherung ist die Höhe der Versicherungsprämie abhängig von der Bauartklasse der Immobilie.

So gibt es einmal die Bauartklasse I für Häuser, die massiv (Mauerwerk, Beton) gebaut sind und über ein hartes Dach (Ziegel, schiefer, Betonplatten etc.) verfügen. In die Bauartklasse II fallen Immobilien mit harter Bedachung, aber einer Bauweise, die aus Stahl- oder Holzfachwerk ist, Holzkonstruktionen oder Verkleidungen jeglicher Art enthält, bzw. mit Wandverkleidungen aus nicht brennbarem Material.

Kundenzufriedenheit

Holz- oder Holzfachwerkhäuser mit Lehmfüllung oder Häuser mit Holzverkleidung oder Wandplattenverkleidung aus Kunsstoff fallen mit fester Bedachung in die BAK III.

Häuser die wie BAK I oder II gebaut sind, aber eine weiche Bedachung aufweisen, fallen in BAK IV. Die BAK V umfasst Häuser der BAK III mit weicher Bedachung.

Des Weiteren werden Fertighäuser in eine gesonderte Bauartklasse eingestuft.Es handelt sich hier um die FHG I bis III.
Sofern eine feste Bedachung vorliegt und das Fertighaus aus feuerbeständigen Materialien besteht liegt FHG I vor.
Wurden tragende Konstruktionen aus Stahl, Holz oder Leichtbauteilen oder ähnlichem gefertigt, oder liegt eine Umantelung oder Verkleidung mit feuerhemmenden, nicht brennbaren Baustoffen vor und ist die Bedachung als hart anzusehen, findet eine Einstufung in FHGII statt.
Ist die Bedachnung hart, abder die Ummantelung des Fertighauses ist nicht aus feuerhemmenden Materialien wird eine Einstufung in die Bauartklasse FHG III vorgenommen.

Elementarschäden

Unter Elementarschäden fallen Schäden durch starke Regenfälle, die zu Überschwemmungen führen, Erdbeben und Lawinen, Schneedruck. Diese Gefahren sind nur in der zusätzlichen Elementarschädenversicherung in der Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Baupreisindex

Um die heutigen tatsächlichen Kosten des Wiederaufbaus einer Immobilie kalkulieren zu können, bedient man sich des Baupreisindizes.Dieser spiegelt die Entwicklung der aktuellen Preise wider, die der Wiederaufbau durch Bauunternehmen zu marktüblichen Preisen kosten würde.Der Baupreisindex wird alle drei Monate durch entsprechende Umfragen und Preisauskünfte bei verschiedenen Bauunternehmen ermittelt.

Wert von 1914

Der Wert 1914 wird auch Gebäudeversicherungswert 1914 genannt und stellt eine fiktive Rechengröße dar, um im Rahmen der der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Wertbasis zur Berechnung des gleitenden Gebäudeneuwertes schaffen zu können und dadurch die Versicherungsprämie berechnen zu können. Vom Wert 1914 erreicht man über den Baupreisindex den Preis zum heutigen Neubauwert des versicherten Wohngebäudes.

Der Grund, warum man gerade das Jahr 1914 als Berechnungsgrundlage gewählt hat, ist der, dass damals sehr stabile Immobilienpreise herrschten und diese damit sehr aussagekräftig waren und noch keinen außerordentlichen Preissteigerungen, z.B. aufgrund der 2 Weltkriege, unterworfen waren.

Gleitender Neubauwert = Wert 1914 X Baupreisindex

Um die heutigen Wiederaufbaukosten kalkulieren zu können, wird der aktuelle Baupreisindex diesen Jahres mit dem Versicherungswert 1914 multipliziert.
Bedenken Sie, dass im Gleitenden Neubauwert natürlich keine Grundstückskosten enthalten sind und dass dieser Wert nicht mit dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie oder gar dem Kaufpreis übereinstimmen muss.

Die wichtigsten Einschlüsse in der Gebäudeversicherung

Gebäudeart

Bei der Gebäudeart geben Sie bitte an, ob Sie in einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus wohnen, hier wird auch noch unter einem Zweifamilienhaus unterschieden.
Ein Reihenhaus ist immer als eigenes Gebäude zu versichern, also z.B. Einfamilienhaus.

Nebengebäude

Nebengebäude sind z.B. Geräteschuppen aber es kann auch eine Scheune sein. In der Wohngebäudeversicherung sind diese fast immer im Antrag anzugeben. Viele Anbieter versichern diese mit, wenn die Grundfläche des Nebengebäude 50% der Fläche des Hauptgebäudes nicht überschreitet. Zu nennen wäre hier z.B. die Domcura.

Bei größeren Flächen muss auf jedenfall ein Extraeinschluss gegen eigenen Beitrag, teilweise auch eigenem Antrag erfolgen.

Gewerbliche Nutzung

Sofern Sie Ihr Wohngebäude der Fläche nach zu mehr als 50% gewerblich nutzen, benötigen Sie eine spezielle gewerbliche Wohngebäudeversicherung . Ansonsten ist es in der Regel kein Problem, wenn das eigene Büro oder z.B. eine Arztpraxis im Gebäude enthalten ist.

Unterversicherungsverzicht

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn bei Eintritt eines Versicherungsfalls die versicherte Summe niedriger ist als der tatsächliche Wert einer Immobilie.
Da die Schätzung des Wertes variieren kann bedient sich eine Wohngebäudeversicherung verschiedener Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Versicherungswertes, bei dem der Versicherer die ordnungsgemäße Höhe des Versicherungssumme annimmt, ungeachtet dessen, ob diese auch tatsächlich später im Versicherungsfall 100% richtig ist.
Dies ist deshalb wichtig, da ohne Unterversicherungsverzicht der Versicherer den Schaden nur zu der Quote regulieren muss, in dem die Versicherungssumme zum tatsächlichen Gebäudewert steht.
Ist ein Gebäude also tatsächlich 200.000 Euro wert es wurd aber ohne Versicherungsverzicht nur 150.000 Euro versichert, so würde bei einem Schaden von 50.000 Euro auch nur 3/4 zu zahlen sein.
Bei Ermittlung des Versicherungswertes z.B. durch den Wert 1914 oder nach der Quadratmeteranzahl der Wohnfläche (z.B. bei der Domcura Wohngebäudeversicherung) hingegen dürfte der Versicherer auch dann nicht kürzen, wenn durch die jeweilige Ermittlungspraxis des Versicherers die für den Unterversicherungsverzicht auschlaggebende Summe versichert wurde.

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