In den vergangenen Wochen machten sich mehrere Politiker für die Einführung einer Versicherungspflicht für Elementargefahren stark. (Wir berichteten.
Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) hält eine Versicherungspflicht aus verschiedenen Gründen für überflüssig.
Sofern für jeden Gebäudeeigentümer die Pflicht zur Absicherung gegen Elementargefahren bestünde, würden dies den Anreiz für den Staat senken, Vorsorgemaßnahmen beispielsweise den Hochwasserschutz betreffend, zu betreiben.
Da Schäden durch die Versicherungswirtschaft abgedeckt wären, könnte der Staat sich so aus der Verantwortung ziehen und an dieser Stelle Einsparungen treffen.
Auch ohne eine Bevormundung durch den Staat, schließen bereits heute immer mehr Versicherte die Absicherung von Elementarschäden in ihre Wohngebäudeversicherung mit ein. Der GDV erklärt hierzu, dass während 2002 gerade einmal 19% der Hauseigentümer gegen Elementarschäden wie Hochwasser etc. versichert waren, sich dieser Anteil stetig erhöhte und im Jahr 2015 bereits fast die Hälfte der Versicherungsnehmer Elementarschäden mitversichert hatten. Dies ist natürlich noch ein viel zu kleiner Anteil, es zeigt aber, dass Aufklärung sinnvoller sein kann als Bevormundung.
Die Absicherung durch eine Elementarschadenversicherung ist deutlich günstiger als z.B. eine KFZ-Vollkaskoversicherung. Es sollte angesichts des Versicherungswertes einer Immobilie im Interesse liegen auch sein Haus “Vollkasko” zu versichern, also auch gegen Elementarschäden abzusichern.
Es ist hierfür Eigenverantwortung der Hauseigentümer gefragt, doch mag eine Aufklärung der Bevölkerung zu einer höheren Versichertendichte bei Elementarschäden beitragen.
Die Pflicht sein Gebäude gegen Elementarschäden zu versichern ist auch rechtlich gesehen nicht unbedenklich. Das EU-Parlament spracht sich bereits 2014 dafür aus, die Schäden durch Katastrophen so gerin wie möglich zu halten, statt diese einfach im Nachhinein zu regulieren. Dies wäre aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller.
Da der Markt insgesamt funktioniere, würde eine Versicherungspflicht einen übermäßigen Eingriff in die Marktwirtschaft bedeuten, was klar abzulehnen wäre.