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Gebäude und Hausrat- Komplettschutz – kombinierte Policen

Für Immobilieneigentümer stellt die Wohngebäudeversicherung natürlich die wichtigste Absicherung des Eigenheims dar. Es kann jedoch von Vorteil sein Gebäudeabsicherung und die Absicherung des Hausrats in einer Police zu kombinieren. Der Markt sieht hier einige sehr interessante Spezialkonzepte vor.

Viele Schäden betreffen Gebäude und Hausrat gleichzeitig

Bei Schäden durch Feuer, Rohrbruch (also Wasserschäden), aber auch Hochwasserschäden sind in fast allen Fällen sowohl das Gebäude, aber eben auch der Hausrat im Gebäude betroffen.
Gerade bei der Elementarschadenabsicherung, sofern der Immobilienbesitzer überhaupt daran gedacht hat, wird die oft nur für die Gebäudeversicherung, nicht aber in der Hausratversicherung abgeschlossen. Die Schäden am Hausrat werden entsprechend dann nicht reguliert.

Kundenzufriedenheit

Kombinierte Policen – sinnvolle Lösung

Eine Allgefahrenpolice, die zudem Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung in einer Police kombiniert muss auch bei strittigen Fällen oft leisten. So kann es beispielsweise vorkommen, dass die Gebäudeversicherung eine Regulierung für beschädigte Küchenmaschinen oder eine Einbauküche ablehnt, da sie diese zum Hausrat zählt. In Kombipolicen muss jedoch so oder so geleistet werden.
Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang beispielsweise das Spezialdeckungskonzept:

  • Konzept-Marketing allsafe-casa

Der Assekuradeur Konzept-Marketing GmbH (kurz: K-M) hat hier eine Allgefahren-Deckung auf höchstem Niveau konzipiert, bei der alle in Wohngebäude- und Hausratpolicen zu berücksichtigenden Leistungen enthalten sind.

Sie finden diesen Tarif in unserem Vergleichsrechner. Aufgrund der Tatsache, dass im ALLSAFE-CASA Tarif die Hausratversicherung enthalten ist, erscheint der Tarif meist etwas weiter unten im Vergleich, da dadurch der Beitrag natürlich höher ist als bei reinen Wohngebäudeversicherungs-Tarifen.
Unbedingt zu empfehlen ist der Einschluss der Elementarschadenabsicherung, welche selbstverständlich sowohl für das Gebäude, als auch den Hausrat greift.