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Wohnflächentarife Gebäudeversicherung – Ermittlung der richtigen Wohnfläche

Zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme bedienen sich die meisten Gebäudeversicherer der Wert 1914 Methode mit Reichsmark. Deutlich einfacher für den Verbraucher ist es jedoch, wenn er lediglich die richtige Wohnfläche im Antrags anzugeben hat.

Mit einem solchen Wohnflächen-Modell zu Ermittlung der Versicherungsprämie und mit pauschalen Versicherungssummen arbeiten z.B. Versicherer wie Domcura Wohngebäudeversicherung, die Oberösterreichische Wohngebäudeversicherung, aber auch Degenia und Konzept und Marketing-Gruppe.

Kundenzufriedenheit

Ermittlung der Wohnfläche

Üblicherweise ist die Wohnfläche wie folgt definiert: (Beispiel Domcura): _Sie definiert als die zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzte Fläche, einschließlich Wintergarten, Partykeller, Schwimmbad im Haus und Hobbyraum, nicht jedoch Heizungskeller, Vorratsraum und Waschküche. Eine Mischnutzung wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet. eine durch Sachverständige oder Fachbetriebe ermittelte Wohn- und Nutzfläche wird gleichfalls anerkannt.

Unterschiede

Bei anderen Versicherer ist die Wohnfläche nicht automatisch nach der gleichen Methode zu ermitteln. So wird bei der Direkt Assekuranz GmbH – Tarif Direct home beispielsweise die Waschküche im Gegensatz zu anderen Versicherern wie Domcura oder Degenia mit zur Wohnfläche angerechnet.
Außerdem ist dort die Nutzfläche zum Teil mit als Wohnfläche zu berücksichtigen (30% der Fläche, die über 50qm hinausgeht).

Aus diesem Grund sollte man sich bei der Ermittlung der richtigen Versicherungsprämie nicht alleine auf Vergleichsrechner verlassen, sondern in den Versicherungsbedingungen noch einmal genau nachlesen, wie der jeweilige Anbieter die Wohnfläche zu berechnen vorgibt.

Falsche Wohnfläche = Unterversicherung

Wurde die Wohnfläche falsch ermittelt kann dies dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Versicherungsleistung kürzen kann. Dieses Recht besteht im Prinzip in dem Verhältnis, in dem die Unterversicherung gegeben ist.
Dies gilt allerdings nicht nur bei einem Wohnflächen-Tarif wie den oben genannten. Natürlich kann auch eine falsche Ermittlung des 1914er-Wertes bei entsprechenden Tarifen zu Kürzungen führen im Leistungsfall.
Dort ist die Sache sogar noch komplizierter, da z.B. nicht nur eine Veränderung der Wohnfläche eine Auswirkung auf die Höhe der richtigen Versicherungssumme hat.
Der nachträgliche Einbau z.B. einer Sauna, Fußbodenheizung oder eines Carports müsste stets nachgemeldet werden und die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden.
Im Laufe der Jahren wird dies bei vielen alten Policen leider versäumt.

Wohnflächentarife haben hier den Vorteil, dass wirklich nur eine Veränderung der Wohn- bzw. Nutzfläche relevant ist. Ausstattungen wie Garagen, Solaranlage etc. sind in er Regel pauschal einfach mit bestimmten Summen mitversichert und müssen daher nicht einmal nachgemeldet werden bei solchen Tarifen.
Ein entscheidender Vorteil für Kunden.