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Wichtige Einschlüsse in der Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden an Gebäuden, welche durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarereignisse und unbenannte Gefahren auftreten. Was im ersten Moment klar und deutlich formuliert klingt, lässt jedoch für die Versicherer durchaus Spielraum in der Deckungsgestaltung.

Bei einem Feuer handelt es sich um einen recht eindeutigen Zustand. Wie sieht es aber beispielsweise mit Sengschäden aus? Diese sind erst seit einigen Jahren bei den meisten Versicherern Bestandteil der Deckung. Bei Leitungswasserschäden bestehen ebenfalls Unterschiede in der Deckung. Während die einen Gesellschaften nur Schäden an den Abwasserrohren bis zur Mauergrenze des Hauses versichern, reicht bei anderen Versicherungsunternehmen der Schutz bis zu Grundstücksgrenze. Es lohnt sich also, zu schauen, welche Besonderheiten die Tarifierungen in Bezug auf die Einschlüsse bieten.

Kundenzufriedenheit

Unbenannte Gefahren – was verbirgt sich dahinter?

Unbenannte Gefahren sind nicht Bestandteil jeder Gebäudepolice. Die Sturmversicherung sieht beispielsweise vor, dass Schäden erst ab Windstärke acht versichert sind. Der Einschluss der unbenannten Gefahren sieht aber auch bei einer geringeren Windstärke Versicherungsschutz vor.
Der Anprall von Gegenständen am Gebäude, ein Strommast fällt auf das Dach, ist ebenfalls versichert.

Erfreulicherweise kommt es häufiger in schlechten Filmen als in der Realität zum Absturz eines Aufzugs. Dennoch besteht bei einem unbekannten Auslöser für den Absturz durch den Einschluss unbekannter Gefahren in diesem Fall Versicherungsschutz.

Ein weiterer Schadensfall kann durch Starkregen auf einem Flachdach eintreten. Trotz korrekter Verlegung der Regenrohre kann das Wasser aufgrund Verstopfung nicht ablaufen, dringt durch das Dach und verursacht einen Schaden in den Räumen. Dieser Sachverhalt ist ebenfalls versichert.
Nicht versichert sind dagegen Schäden, welche durch Abnutzung oder Verschleiß auftreten.

Wichtig: Unbenannte Gefahren, ist nicht gleichbedeutend mit Allrisk oder Allgefahrendeckung. Denn Policen mit dem Einschluss Unbenannte Gefahren haben durchaus auch noch ein paar Risiken ausgeschlossen. Komplette Allgefahrentarife am Markt gibt es kaum (z.B: nur Hiscox).

Wichtige Einschlüsse in der Feuerdeckung

Worauf es bei der Feuerversicherung an zusätzlichem Versicherungsschutz ankommt, ist leicht erklärt:

• Sengschäden ohne offenes Feuer.
• Rauch- und Rußschäden, ohne dass im Objekt selbst direkt ein Brandherd vorlag.
• Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers auf das Haus.
• Anprall von Fahrzeugen gegen das Gebäude. Eingeschlossen sind Fahrzeuge aller Art.
• Überspannungsschäden durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität.

Welchen Deckungsumfang sollte die Leitungswasserversicherung haben?

Der Deckungsumfang für eine gute Leitungswasserversicherung ist ebenfalls selbsterklärend und mit wenigen Stichpunkten erläutert:

• Innenliegende Regenableitungsrohre und Lüftungsrohre
Ableitungsrohre außerhalb vom Gebäude bis Hauptanschluss
• Zuleitungsrohre bis Hauptanschluss
• Bestimmungswidriger Austritt aus Schläuchen und Duschtassen
• Bestimmungswidriger Austritt aus Wasserbetten, Zimmerbrunnen, Schwimmbecken, Aquarien
• Sprinkleranlagen
• Silikonfugen

Besonders die Punkte zwei und drei werden häufig unterschätzt, da Schäden außerhalb des Gebäudes durch Wurzelwerk auftreten können.
Sturm und Hagel – die wichtigsten Einschlüsse

Bei diesem Baustein der Wohngebäudeversicherung wäre es wünschenswert, dass der Versicherer auf Windstärken verzichtet, wie beispielsweise bei unbenannten Gefahren. Das Eindringen von Niederschlagswasser sollte ebenfalls versichert sein.

Elementarschäden – häufig unterschätzt

Die steigende Zahl der Flut- und Überschwemmungskatastrophen macht deutlich, wie verheerend Elementarschäden ausfallen können. Neben Hochwasser zählen dazu auch

• Schneelawinen
• Schlammlawinen
• Erdbeben
• Erdsenkungen
• Vulkanausbrüche

Die meisten Versicherungsnehmer mögen ob der versicherten Risiken lächeln, das Überschwemmungsrisiko sollte spätestens seit „Köln im Rhein“ niemand mehr nur auf die Küste reduzieren. Inzwischen gab es Überschwemmungen in allen Teilen Deutschlands. Zu einer Überschwemmung zählt übrigen auch, wenn das Grundwasser durch Starkregen im Garten nach oben gedrückt wird und oberirdisch das Gebäude beschädigt.
Einen besonderen Einschluss stellen Dachlawinen dar. Dieses Risiko ist nicht nur auf die Alpen, den Schwarzwald oder den Harz beschränkt, sondern kann immer auftreten, wenn es geschneit hat.

Wie sieht es mit Sauna, Schwimmbad & Co aus?

Eine Sauna im Haus ist schon lange keine Besonderheit mehr, die Zahl der Schwimmbäder nimmt auch stetig zu. Das „vernetzte Haus“ nimmt ebenfalls immer mehr Konturen an. Versicherungsnehmer sollten daher bei der Ermittlung der zu versichernden Sachen nicht vergessen, wenn sich im Gebäude besondere Ausstattungsmerkmale wie

• Heizung
• Solar
• Elektroinstallation
• Alarmanlage
• Aufzug
• Treppenlift
• Haustelefon
• Kameraüberwachung
• Hausautomation

befinden. Zu den Besonderheiten zählen auch ein Heimkino, eine Bibliothek, Whirlpool oder Fitnessraum.

Die Außenanlagen gehen auch oftmals gerne vergessen. Ein Gartenzaun, Blumenbeete, ein aufwendig angelegter Garten mit Gartenteich sollten bei der Tarifierung auf keinen Fall vergessen werden. Der Trend zur Gartenküche hält an, wird aber als zu versicherndes Risiko gerne unterschätzt.

Welche behördlichen Auflagen sind zu berücksichtigen?

Die Wohngebäudeversicherung gerade für ein Ein- oder Zweifamilienhaus stellt eigentlich eine klare Angelegenheit dar, wenn der Vermittler weiß, wovon er spricht. Versicherungsmakler sind hier häufig die besseren Ansprechpartner.
Kritisch bei der Risikoabschätzung kann es beispielsweise werden, wenn fremde Rohre über das Grundstück verlaufen. Wer einmal durch Berlin-Mitte gelaufen ist, kennt die blauen Rohre, die in 2,50 Meter Höhe durch die Stadt verlaufen und Fernwärme liefern. Diese Rohre stellen bei der Ermittlung des Risikos für eine Wohngebäudeversicherung einen besonders zu beachtenden Punkt dar.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist ebenfalls eine besondere Risikoeinstufung notwendig. Dies gilt auch, wenn der Hauseigentümer auf dem Grundstück eine eigene Kläranlage betreibt. In diesem Fall versichern nicht viele Versicherer das Gebäude, eine gute Alternative ist hier Direkt Assekuranz Gebäudeversicherung.

Wer Regenwasser auf dem eigenen Grund versickern lassen möchte, um damit Abwassergebühren zu sparen, benötigt ein entsprechendes Gutachten für die Gemeinde. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen müssen bei der Risikodeklaration ebenfalls berücksichtigt werden.
Nicht nur das Gebäude, auch die Kosten mitversichern

Ein Brandschaden am Gebäude bedeutet nicht nur, dass das Gebäude repariert oder im schlimmsten Fall neu gebaut werden muss. Er bedeutet auch, dass Abrisskosten, Aufwendungen für den Abtransport und die Gebühren für die Feuerwehr anfallen. Kosten im Zusammenhang mit einem Schaden, der durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt ist, werden jedoch prinzipiell nur mit Grundbeträgen übernommen. Allerdings bieten die Versicherer an, diese Kostenübernahme gegen einen geringen Mehrbeitrag aufzustocken, ein empfehlenswertes Angebot.

Neben den Aufräum- und Abbruchkosten kommen beispielsweise noch Kosten für eine *mögliche Dekontamination und die KippgebührenÜ dazu. Nicht zu vergessen ist die eventuelle Unbewohnbarkeit des Hauses. Die Übernahme der Hotelkosten sollte auf zwölf Monate ausgedehnt sein.
Hausbesitzer müssen darüber hinaus mit erneuten Gebühren bei behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen rechnen.