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Falsche Angaben zu Vorschäden in der Gebäudeversicherung: Welche Folgen drohen?

Falsche Angaben zu Vorschäden gehören zu den häufigsten und gleichzeitig folgenschwersten Fehlern beim Abschluss einer Gebäudeversicherung. Viele Eigentümer unterschätzen, wie wichtig die Schadenhistorie für die Risikoprüfung ist – und welche Konsequenzen es haben kann, wenn Vorschäden bewusst oder unbewusst falsch angegeben werden.

Gerade bei Gebäuden, bei denen in der Vergangenheit bereits Schäden aufgetreten sind, achten Versicherer besonders genau auf vollständige und korrekte Angaben. Denn Vorschäden sind ein zentraler Faktor für die Bewertung des Risikos.

Warum Versicherer nach Vorschäden fragen

Im Antrag zur Gebäudeversicherung werden meist detaillierte Fragen gestellt, zum Beispiel:

  • Gab es in den letzten 5 Jahren Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel oder Leitungswasser?
  • Gab es in den letzten 10 Jahren Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau?
  • Wie hoch waren die jeweiligen Schadenbeträge?

Diese Angaben sind für den Versicherer entscheidend, weil sie Rückschlüsse auf den Zustand des Gebäudes und die Schadenanfälligkeit zulassen. Ein Objekt mit mehreren Leitungswasserschäden gilt statistisch als deutlich risikoreicher als ein schadenfreies Gebäude.

 Vorschäden immer korrekt angeben

Antrag wird oft zunächst angenommen – aber nicht ungeprüft

Viele Antragsteller glauben, dass falsche Angaben kaum auffallen, weil der Antrag zunächst angenommen wird. Tatsächlich ist es richtig, dass manche Versicherer den Vertrag zuerst policieren, auch wenn die Anzahl, Art oder Höhe der Vorschäden nicht korrekt angegeben wurde.

Doch das bedeutet nicht, dass die Angaben ungeprüft bleiben.

Abgleich mit dem Vorversicherer erfolgt meist sehr schnell

Die meisten Versicherer kontaktieren zeitnah den Vorversicherer, um die Schadenangaben abzugleichen. Häufig geschieht dies direkt nach Antragstellung oder spätestens vor endgültiger Policierung.

Dabei wird geprüft, ob:

  • alle Schäden angegeben wurden
  • die Schadenarten korrekt sind
  • die Schadenhöhen plausibel stimmen
  • der Zeitraum richtig erfasst wurde

Weichen die Angaben ab, entsteht sofort ein Problem. Hätte die korrekte Angaben der Vorschäden zu einer Ablehnung des Antrags geführt, wird in diesem Fall der Versicherer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Sie stehen dann nicht nur ohne Versicherungsschutz da, auch der bereits bestätigte Versicherungsschutz wird widerrufen. Sollte in der Zwischenzeit seit Policierung oder Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage bereits ein Schaden eingetreten sein, würde der Versicherer nicht hierfür leisten.

Mögliche Folgen: Rücktritt oder Vertragsaufhebung

Stellt sich heraus, dass Vorschäden falsch oder unvollständig angegeben wurden, kann dies als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gewertet werden.

Typische Konsequenzen sind:

  • Rücktritt des Versicherers vom Vertrag
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • Kündigung oder Vertragsanpassung (Vertragsanpassung wie z.B. ein höherer Selbstbehalt oder Beitrag wäre dabei noch das geringere Übel)
  • Ablehnung der Leistung im Schadenfall

    Das bedeutet im schlimmsten Fall: Der Eigentümer steht plötzlich ohne Versicherungsschutz da.

Zudem haben Sie wertvolle Zeit verloren, denn der eigentlich sicher geglaubte Versicherungsschutz, welcher widerrufen wird und die Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung, die sich je nach Anzahl der Vorschäden nicht so einfach gestalten könnte, wie gedacht, würde unweigerlich dazu führen, dass das Gebäude zumindest eine zeitlang dem Risiko ausgesetzt ist, gar keinen Versicherungsschutz zu haben.
Sofern Ihr Gebäude finanziert wurde, kann dies im schlimmsten Fall zu Problemen mit Ihrer Bank führen.

Besonders kritisch: Wenn der Fehler erst im Schadenfall auffällt

Noch gravierender wird es, wenn die falschen Angaben erst bei einem neuen Schaden entdeckt werden. Denn spätestens dann prüft der Versicherer die Vertragsgrundlagen sehr genau.

Wird dann festgestellt, dass Vorschäden verschwiegen wurden, kann die Regulierung verweigert werden. Gerade bei Gebäudeschäden können schnell Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich entstehen.

Ein solcher Fall kann finanziell existenzbedrohend sein.

Es lohnt sich nicht, Vorschäden zu verschweigen

Die Versuchung ist manchmal groß: Man möchte bessere Konditionen erhalten oder überhaupt einen Versicherer finden, der den Antrag annimmt.

Doch die Realität ist klar: Versicherer haben heute sehr gute Möglichkeiten, Schadenverläufe nachzuvollziehen. Ein kurzfristiger Vorteil führt langfristig fast immer zu erheblichen Risiken.

Empfehlung: Schadenaufstellung vor Kündigung anfordern

Wenn man sich nicht mehr sicher an die genaue Anzahl oder Höhe der Schäden erinnern kann, sollte man unbedingt vor Kündigung der bestehenden Versicherung eine Schadenaufstellung anfordern.

Wichtig sind dabei:

  • Feuer / Sturm / Hagel / Leitungswasser: letzte 5 Jahre
  • Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Rückstau): letzte 10 Jahre

Mit diesen Daten kann man:

  • einen neuen Versicherer gezielt anfragen (gerne sind wir dabei behilflich).
  • alle Schäden korrekt angeben
  • spätere Streitigkeiten vermeiden

    So bleibt der Versicherungsschutz stabil und rechtssicher.

Besonderheit beim Immobilienkauf: Vorschäden bleiben relevant

Viele Käufer wissen nicht: Die Gebäudeversicherung geht beim Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über – mit allen Rechten und Pflichten.
Zwar besteht ein Sonderkündigungsrecht, aber auch hier gilt:

  • Vorschäden aus dem Vorvertrag sind weiterhin relevant
  • Auch wenn die Schäden noch unter dem Vorbesitzer entstanden sind, zählen sie für die Risikoprüfung eines neuen Versicherungsvertrags.
  • Denn der Versicherer bewertet nicht die Person, sondern das Gebäude als Risikoobjekt.

    Ein „Das war nicht mein Schaden“ schützt also nicht vor der Pflicht zur korrekten Angabe.

Fazit: Ehrlichkeit sichert den Versicherungsschutz

Falsche Angaben zu Vorschäden sind kein kleines Versehen, sondern können den gesamten Versicherungsschutz gefährden.

Wer Vorschäden verschweigt oder falsch darstellt, riskiert:

  • Rücktritt des Versicherers
  • Verlust des Schutzes im Ernstfall
  • massive finanzielle Belastungen


Die beste Vorgehensweise ist immer:

  • Schadenhistorie sauber dokumentieren
  • beim Vorversicherer eine Aufstellung anfordern
  • im Antrag vollständig und korrekt angeben

Was tun, bei 3 oder mehr Vorschäden

Bei 3 Vorschäden gestaltet sich die Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung unter Umständen schwierig. Vor allem bei Vergleichsportalen führen in so einem Fall Anträge immer direkt zur Ablehnung.
Als Versicherungsmakler sind wir jedoch auf diese Fälle spezialisiert und helfen Ihnen auch bei mehreren Vorschäden eine geeignete neue Gebäudeversicherung zu finden.

In so einem Fall gilt analog das. was auch bei einer durch den Versicherer geküdigten Vorversicherung gilt.
Schauen Sie sich daher gerne unseren Artikel hierzu an, dort finden Sie weitere Informationen.