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Vermietete Wohngebäude – die richtige Wohngebäudeversicherung

Es obliegt dem Eigentümer einer vermieteten Immobilie, für sein Eigentum eine entsprechende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Bei einem Haus mit Eigentümergemeinschaft übernimmt der Verwalter diese Aufgabe. Ein einzelner Besitzer ist selbst gefordert. Es wäre jedoch fatal zu denken, da das Objekt vermietet ist, könne man bei Preis und Leistung sparen.

Da die Prämie für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt wird, sehen diese auch als erstes den Spargedanken. Schließlich gehört das Haus einem anderen, warum sollten sie für dessen Eigentum mehr ausgeben als notwendig?

Warum es sich bei diesem Ansatz um einen Irrtum handelt, erläutert dieser Beitrag.

Mieter profitieren von gutem Versicherungsschutz

Mit einer Wohngebäudeversicherung ist es wie mit allen anderen Policen. Der wirkliche Wert kommt erst bei einem Schaden zu Tage. Eine Wohngebäudeversicherung gliedert sich in fünf Module, welches jedes auch für sich alleine abgeschlossen werden kann:

Kundenzufriedenheit

Wurde das Objekt finanziert, möchte die Bank auf jeden Fall den Nachweis der Brandversicherung. Ohne diesen wird keine Finanzierung bewilligt. Nun mag ein Mieter denken, gut, eine Brandversicherung ist nachvollziehbar, aber warum Glas? Oder Sturm?

Dazu einige Beispiele: Es ist Herbst und die bekannten Herbststürme ziehen über das Land. Ärgerlicherweise wird ein Teil des Daches abgedeckt. Zu dem Sturm kommt noch schwerer Starkregen. Am Ende sieht es so aus, dass das Dach neu eingedeckt werden muss und die Bewohner im obersten Stockwerk Regenwasserschäden haben. Zur Beseitigung der Schäden ist es notwendig, dass sie für vier Woche in ein Hotel ziehen.

Umsicht des Vermieters macht sich bezahlt

Alleine das Vorhandensein der Absicherung gegen Schäden durch Sturm und Starkregen kommt den Mietern bereits zu gute. Eine Dacheindeckung kostet richtig viel Geld. Mit der Versicherungspolice in der Hand spielt die Liquidität des Vermieters keine Rolle. Der Schaden kann unverzüglich behoben werden, die Kostenübernahme ist sichergestellt.

Durch den Regen wurden die Wände nass und müssen getrocknet werden. Wer es schon einmal erlebt hat, wie mit einem Heizlüfter Häuserwände ausgetrocknet werden, weiß, dass ein normales Leben in der Wohnung nicht möglich ist. Die Lärmbelästigung ist unglaublich, die Gebläse laufen 24 Stunden am Tag. An Schlaf ist in diesem Fall nicht zu denken. Das Gebläse nachts abzuschalten, ist nicht möglich, da sich der Trockenvorgang hinauszögern würde. Das wiederum widerspricht der Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers.

Der Hauseigentümer war so klug, und hatte die Klausel „Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung“ in den Vertrag eingeschlossen. Der Versicherer übernimmt für einen bestimmten Zeitraum, meist bis zu 100 Tage, die Kosten für einen Hotelaufenthalt.

Für die Mieter zeigt sich in einem Fall wie dem hier geschilderten, dass es absolut sinnvoll ist, als Eigentümer auch für ein vermietetes Gebäude den bestmöglichen Versicherungsschutz zu wählen.

Als Hauseigentümer auch an sich denken

Als Grundstück- oder Gebäudeeigentümer sollte man sich darüber im Klaren sein, dass von der Immobilie durchaus auch Gefahren ausgehen können. Bleiben wir bei dem Beispiel Sturm. Ein herabfallender Ziegel beschädigt ein Auto, oder, schlimmer, verletzt einen Passanten. In beiden Fällen entstehen Schadensersatzansprüche. Diese sind natürlich nicht durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Wer eine Immobilie besitzt, ist gut daran beraten, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen oder in die bestehende Haftpflichtversicherung einzubinden. Ganz wichtig ist bei einem oberirdischen Öltank, dass die Police das Gewässerschadenrisiko miteinschließt. Eine Kontaminierung des Bodens mit Heizöl hat Folgekosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich zur Folge. Der kostenfreie Einschluss des Gewässerschadens hängt vom Volumen des Öltanks ab. Die ersten Versicherer bieten jedoch inzwischen Einschlüsse ohne Maximierung des Tankinhaltes an.