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Wie man bei einer Wohngebäudeversicherung sinnvoll spart

Die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung steigen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Und das in der Regel ungeachtet dessen, wo man sein Gebäude versichert hat.
Viele Hauseigentümer ärgern sich darüber und kündigen nicht selten den Vertrag, ohne bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen zu haben. Das kann unangenehme Folgen haben…

Erst Neue Versicherung abschließen, dann kündigen

Sofern man unbedingt aufgrund er Beitragsanpassung die Wohngebäudeversicherung kündigen möchte, sollte man zunächst einen Ersatz gefunden und auch beantragt haben. Erst, wenn der neue Versicherer
en Antrag angenommen hat, sollte man die Vorversicherung aufgrund der Beitragsanpassung kündigen.
Bei der Antragstellung spielen das Gebäudealter, Vorschäden und Angaben zu Sanierungen eine große Rolle. Bei Häusern, die jünger als 25 Jahre alt sind und bei denen max. ein Vorschaden in den letzten 5 Jahren gemeldet wurde, ist es sehr
einfach eine neue Wohngebäudeversicherung zu finden.

Kundenzufriedenheit

Man sollte sich immer klarmachen, dass auch der neue Versicherer den Beitrag zur nächsten Hauptfälligkeit wieder erhöhen kann und dass der ständige Versicherer-Wechsel nicht unbegrenzt oft klappt, je älter das Haus wird oder bei Vorschäden.

Andere Beitrags-Optimierungs-Optionen

Sinnvolle Optionen den Beitrag der Wohngebäudeversicherung zu senken wären:

  • Vereinbaren eines Selbstbehalts : Hier ist eine Ersparnis von bis zu 20% drin, wenn man eine Selbstbeteiligung von z.B. 500 Euro vereinbart (beispielsweise bei der Domcura). Einige Versicherungen wie die Oberösterreichische bieten sogar Selbstbehalte von 1000 Euro an.
    Generell sollte man sowieso nicht zu viele kleine Schäden melden, da der Versicherer so eher geneigt ist zu kündigen und man dann die oben erwähnten Probleme bei der Suche nach einer neuen Wohngebäudeversicherung haben kann. Ein Selbstbehalt bietet sich also an.
  • Längere Vertragslaufzeit vereinbaren : Manche Versicherer ermöglichen 3- oder sogar 5 Jahres-Verträge.Dadurch kann ein Rabatt von bis zu 10% eingeräumt werden. Nach dem VVAG sind auch 5-Jahresverträge übrigens immer nach 3 Jahren kündbar.
  • Unwichtigen Versicherungsschutz kündigen: Eine Glasversicherung ist nicht unbedingt notwendig, da die Schäden an Scheiben zwar ärgerlich sind, jedoch nicht existenziell.
    Des Weiteren kann, wenn man sich der Risiken bewusst ist auch eine schwächere Tarifvariante der Wohngebäudeversicherung ausreichen. Es muss nicht immer der Premiumtarif mit Einschluss z.B. der Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks oder einer Erstattung der Kosten für Wasser bei einem Rohrbruch sein. Wer über finanzielle Rücklagen verfügt und diese recht kleinen Risiken bewusst eingehen möchte, kann hier am Versicherungsschutz eine Menge sparen. Natürlich auf eigene Gefahr!

Daran sollten Sie auf keinen Fall sparen

Auf jeden Fall sollte die Wohngebäudeversicherung auf die Einrede der “groben Fahrlässigkeit” verzichten. Dies ist bei Basistarifen leider oft nicht der Fall. Ebenso sollte man nicht auf eine Elementarschadenabsicherung verzichten, da ein Schadeneintritt hier schnell extrem teuer werden kann.
Die häufigsten Schaden-Fälle sind im Prinzip Leistungswasserschäden. Diese sind auch am geringsten und betragen zwischen 250 und bis zu 15000 Euro.
Ein richtiger Brand oder Sturmschaden kann um einiges teurer sein, ist aber natürlich seltener.
wer also über eigene finanzielle Rücklagen verfügt oder gute Kontakte zu Handwerkern (insbesondere Gas-Wasser Installateure), der könnte sparen, indem er auf die Absicherung der Leitungswasserschäden verzichtet.