Die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung steigen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Und das in der Regel ungeachtet dessen, wo man sein Gebäude versichert hat.
Viele Hauseigentümer ärgern sich darüber und kündigen nicht selten den Vertrag, ohne bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen zu haben. Das kann unangenehme Folgen haben…
Sofern man unbedingt aufgrund er Beitragsanpassung die Wohngebäudeversicherung kündigen möchte, sollte man zunächst einen Ersatz gefunden und auch beantragt haben. Erst, wenn der neue Versicherer
en Antrag angenommen hat, sollte man die Vorversicherung aufgrund der Beitragsanpassung kündigen.
Bei der Antragstellung spielen das Gebäudealter, Vorschäden und Angaben zu Sanierungen eine große Rolle. Bei Häusern, die jünger als 25 Jahre alt sind und bei denen max. ein Vorschaden in den letzten 5 Jahren gemeldet wurde, ist es sehr
einfach eine neue Wohngebäudeversicherung zu finden.
Man sollte sich immer klarmachen, dass auch der neue Versicherer den Beitrag zur nächsten Hauptfälligkeit wieder erhöhen kann und dass der ständige Versicherer-Wechsel nicht unbegrenzt oft klappt, je älter das Haus wird oder bei Vorschäden.
Sinnvolle Optionen den Beitrag der Wohngebäudeversicherung zu senken wären:
Auf jeden Fall sollte die Wohngebäudeversicherung auf die Einrede der “groben Fahrlässigkeit” verzichten. Dies ist bei Basistarifen leider oft nicht der Fall. Ebenso sollte man nicht auf eine Elementarschadenabsicherung verzichten, da ein Schadeneintritt hier schnell extrem teuer werden kann.
Die häufigsten Schaden-Fälle sind im Prinzip Leistungswasserschäden. Diese sind auch am geringsten und betragen zwischen 250 und bis zu 15000 Euro.
Ein richtiger Brand oder Sturmschaden kann um einiges teurer sein, ist aber natürlich seltener.
wer also über eigene finanzielle Rücklagen verfügt oder gute Kontakte zu Handwerkern (insbesondere Gas-Wasser Installateure), der könnte sparen, indem er auf die Absicherung der Leitungswasserschäden verzichtet.