Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird vor allem dann wichtig, wenn auf Ihrem Grundstück ein Heizöltank vorhanden ist. Denn auslaufendes Heizöl kann erhebliche Schäden verursachen, etwa wenn Öl ins Erdreich, ins Grundwasser oder in die Kanalisation gelangt. Die Kosten für Sanierung, Gutachten, Erdarbeiten oder behördlich angeordnete Maßnahmen können schnell sehr hoch werden. Für solche Schäden haften Sie als Eigentümer des Tanks.
Ob eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung erforderlich ist, hängt stark davon ab, wie das Gebäude genutzt wird und welche Versicherungen bereits bestehen.

Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus (und teilweise auch bei selbstbewohnten 2-Familienhäusern) ist die Absicherung für Heizöltanks beziehungsweise entsprechende Umweltrisiken in guten Privathaftpflichttarifen häufig bereits enthalten. Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das selbst bewohnte Haus lässt sich in guten Privathaftpflichtversicherungen meist beitragsfrei mitversichern. Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist daher in der Regel nur dann wichtig, wenn Sie das Gebäude nicht selbst bewohnen, zum Beispiel bei Vermietung oder wenn es sich nicht um Ihren Erstwohnsitz handelt.
Bei vermieteten Gebäuden sieht es anders aus: Hier greift der Einschluss über die private Haftpflicht normalerweise nicht. In diesem Fall benötigen Sie entweder eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für den vorhandenen Öltank oder eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht , in der die Umweltschadenhaftpflicht beziehungsweise Gewässerschadenhaftpflicht für vorhandene Heizöltanks bereits mitversichert ist. Entscheidend sind dabei insbesondere die Tankgröße, die Anzahl der Tanks und die konkrete Nutzung des Gebäudes.
Auch bei nicht als Erstwohnsitz bewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern sollte man genau prüfen, ob der Schutz über die Privathaftpflicht tatsächlich noch greift. Der in guten Privathaftpflichttarifen oft enthaltene Einschluss für Haus- und Grundbesitz sowie Öltankhaftpflicht bezieht sich meist auf das selbst bewohnte Eigenheim. Wird das Gebäude nicht selbst als Hauptwohnsitz genutzt, kann eine separate Absicherung erforderlich sein.
Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Öltankhaftpflicht sollte die Versicherungssumme möglichst mindestens 10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Denn wenn tatsächlich einmal aus einem Heizöltank Flüssigkeit entweicht, wird es teuer, vor allem wenn davon etwas ins Grundwasser gelangen sollte. Als Immobilieneigentümer haftet man dabei mit seinem gesamten Vermögen. 5 Millionen Deckungssumme, wie dies vor allem bei älteren Policen noch zu finden ist, sind hierbei etwas wenig, zumal eine höhere Versicherungssumme nur wenige Euro mehr im Jahr kostet.
Noch besser sind Tarife mit 20 Mio. EUR oder noch besser 50 Mio. EUR Deckungssumme, sofern ohne großen Mehrbeitrag erhältlich. Gerade bei Heizöltanks können Schäden sehr teuer werden, weil nicht nur der eigentliche Ölschaden zählt, sondern auch Folgekosten wie:
Sanierung von Erdreich und Grundwasser,
Aushub und Entsorgung kontaminierter Erde,
Gutachterkosten,
behördlich angeordnete Maßnahmen,
Schäden an Nachbargrundstücken,
Schäden an Gewässern oder Kanalisation.
Der Beitrag ist abhängig vom Fassungsvermögen des Heizöltanks. Bei Heizöltanks von 5.000 bis zu max. 10.000 Litern lässt sich dieses Risiko am einfachsten über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wie z.B. dem Tarif Protect+ Premium der Grundeigentümerversicherung absichern. Diese kostet bei 10-15 Millionen Deckungssumme rund 65-70 EUR im Jahr inkl. Einschluss des Gewässerhaftpflichtrisikos für Öltanks bis zu10.000 Litern. Einige HUG-Policen sichern maximal Tanks bis 5.000 Liter beitragsfrei ab (z.B. Haftpflichtkasse), daher unbedingt darauf achten, ob der gewählte Tarif zum vorhandenen Tankvolumen passt. Entscheidend ist beim Beitrag auch manchmal das Alter des Öltanks und ob der Tank oberirdisch oder unterirdisch (z.B. im Keller) stationiert ist.
Bei größeren und vor allem älteren Öl-Tanks kann eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung im Einzelfall auch um die 120 EUR im Jahr kosten. Vermieter können diese Kosten jedoch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Zusammengefasst gilt: Haben Sie einen Heizöltank, sollte immer geprüft werden, ob und wo das Gewässerschadenrisiko abgesichert ist. Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern kann dies häufig über eine gute Privathaftpflicht erledigt sein. Bei vermieteten Gebäuden, nicht selbst bewohnten Häusern oder Objekten, die nicht Ihr Erstwohnsitz sind, ist meistens eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit entsprechendem Einschluss oder eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung notwendig.
Gerne berechnen wir Ihnen entsprechende Angebote, wir benötigen dazu folgende Informationen von Ihnen:
Ist das Gebäude selbst bewohnt oder vermietet?
Handelt es sich um einen Singlehaushalt, eine Familie oder eine Familie mit Kindern?
Sofern Sie das Gebäude selbst bewohnen: Bei welchem Versicherer besteht Ihre Privathaftpflicht bisher und welchen Tarif haben Sie? Gerne prüfen wir für Sie, ob die Gewässerschadenhaftpflicht beziehungsweise Öltankhaftpflicht (und auch die HUG-Haftpflicht) dort möglicherweise bereits mitversichert ist.