18.01.2026
Natürlich sind auch Garagen als Nebengebäude in einer Wohngebäudeversicherung mitversichert. Es kann jedoch zu Problemen im Schadenfall führen, wenn die Garage nicht als Garage, sondern zu anderen Zwecken genutzt wird und dies zum einen gegen das Baurecht verstößt und zum anderen der Gebäudeversicherung diese Nutzungsänderung nicht angezeigt wurde. Hier erfahren Sie, was es alles zu beachten gibt und welche Gefahr besteht, wenn verschiedene Dinge in der Garage gelagert werden, die dort eigentlich nicht hingehören.