09.05.2022
Laut aktuellem Urteil des BGH müssen Gebäudeversicherer nicht für Nässeschäden aufgrund defekter Fliesen und Fugen leisten, da nur für Schäden am Leitungswassersystem zu leisten ist und keine direkte Verbindung zwischen dem Rohrsystem und Fliesen bzw. Silikonflugen besteht Eine Reihe von Versicherern zeigt sich jedoch kundenfreundlich und bestätigt, dass sie trotz des BGH-Urteils in solchen Fällen regulieren würden. Es gibt trotzdem dabei das ein oder andere zu beachten.