25.08.2020
Wohngebäude- und Hausratversicherungen, die nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten bergen fatale Risiken für die Versicherten.
Wird nicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, kann der Versicherer bereits bei kleinen “Vergehen” im Schadenfall von der Leistungspflicht befreit sein.