26.09.2020
Versicherungsnehmer haben gewisse Obliegenheiten dem Versicherer gegenüber. Dazu gehört beispielsweise die Anzeige gefahrenerhöhender Umstände. Dies kann Beginn einer Sanierung sein, es kann aber jedoch bereits eine Gefahrenerhöhung darstellen, wenn ich ein zuvor selbstgenutzes Haus zukünftig vermieten möchte.