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26.01.2020

Abwasserrohre in der Wohngebäudeversicherung

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat zu allen relevanten Versicherungsmodellen sogenannte Musterbedingungen aufgelegt. Dies gilt auch für die Wohngebäudeversicherung. Wie der Begriff schon selbst erklärt, handelt es sich um Muster, keine bindende Vorschrift. Aufgrund der herrschenden Vertragsfreiheit steht es den Versicherungsunternehmen frei, die Leistungen der eigenen Policen gegenüber den Musterbedingungen zu mindern oder zu erhöhen.

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