Wer eine Immobilie finanziert, muss der Bank eine Brandversicherungsurkunde vorlegen. Diese Police ist aber nicht die Einzige, die ein Immobilienbesitzer im Ordner haben sollte. Insgesamt sind sieben unterschiedliche Policen wichtig. Allerdings bietet die private Haftpflichtversicherung einige bereits als Einschluss mit an.
Grundsätzlich sollten Vermieter und Eigennutzer über die Brandversicherung hinaus im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auch Schäden absichern, welche durch Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden hervorgerufen werden können. Ebenfalls ist der Abschluss einer Hausbesitzerhaftpflichtversicherung, sofern nicht in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten, zwingend anzuraten. Eine Immobilie wird zwar nicht aktiv einen Dritten schädigen, ein herabfallender Ziegel beispielsweise kann aber durchaus einen nennenswerten Schaden anrichten. Sinnvoller Bestandteil der Hausbesitzerhaftpflicht ist die Umwelthaftpflichtversicherung, sofern das Haus über einen Öltank verfügt. Durch Öl verseuchten Boden zu dekontaminieren kann in die Hunderttausende gehen.
Es kann der Friedlichste aber nicht in Frieden wohnen, wenn der Nachbar es nicht will. Vor diesem Hintergrund ist eine Rechtsschutzversicherung durchaus ein sinnvolles Investment. Dabei gilt nicht nur, dass sie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten greift, sondern auch, wenn es zu Auseinandersetzungen mit der Gemeinde kommt. Sie übernimmt auch mögliche Anwalts- oder Prozesskosten, wenn es zu einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Mieter kommt.
Eine Vermieterhaftpflichtversicherung ist ebenfalls recht sinnvoll. Allerdings gilt auch hier wie bei der Hausbesitzerhaftpflicht, dass die private Haftpflichtversicherung dieses Risiko manchmal bereits beitragsfrei mitversichert. Die meisten Privathaftpflichtpolicen tun dies jedoch nur bei selbst genutzten nicht bei vermieteten Wohneinheiten. Immer notwendiger wird leider die Mietnomadenversicherung. Diese übernimmt mögliche Kosten für eine Sanierung der Wohnung, sofern eine Verwüstung stattfand. Ebenfalls sind Mietrückstände mitversichert. Bei der Auswahl der richtigen Police sollten Vermieter jedoch unbedingt auf das Klauselwerk achten. Hier verbergen sich häufig zahlreiche Leistungsausschlüsse. Das Bedingungswerk der Versicherer ist nicht angeglichen. Noch wichtiger ist jedoch die Mietausfallversicherung, welche Mietausfälle deckt, die durch Brand, Wasserschaden oder Sturm entstanden sind.