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Wasserschäden in der Gebäudeversicherung – Das gibt es zu beachten

Wasserschäden sind ein häufiges Ärgernis für Hausbesitzer, aber glücklicherweise können sie in vielen Fällen durch die Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung, die üblicherweise Schäden abdeckt, die durch verschiedene Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel und natürlich auch Wasser verursacht werden.

Wenn es um Wasserschäden geht, deckt die Gebäudeversicherung in der Regel Schäden ab, die durch Rohrbrüche, Leckagen oder Überschwemmungen entstehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge je nach Versicherungsvertrag variieren können. Eine typische Klausel in den Versicherungsbedingungen besagt, dass das Wasser bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten sein muss, um den Wasserschaden abzudecken.

Leitungswasserschaden im Keller
Leitungswasserschaden im Keller

Es ist ratsam, im Falle eines Wasserschadens sofort Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um den Schaden zu melden und weitere Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten. In vielen Fällen wird ein Gutachter beauftragt, um den Umfang des Schadens zu begutachten und festzustellen, inwieweit die Gebäudeversicherung für die entstandenen Kosten aufkommt.
Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Fotos des Schadens, Reparaturrechnungen und Kommunikation mit der Versicherung sorgfältig aufzubewahren, um einen reibungslosen Ablauf des Schadensfalls zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass die genauen Leistungen und Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung im Versicherungsvertrag festgehalten sind und es ratsam ist, sich im Vorfeld darüber zu informieren.

Beratung Gebäudeversicherung Abschluss

Arten von Wasserschäden

Es gibt verschiedene Arten von Wasserschäden, die in Bezug auf die Versicherung unterschiedlich behandelt werden. Zunächst einmal haben wir die Wasserschäden, die durch Rohrbrüche und Leckagen verursacht werden. Hierbei werden die Kosten von der Gebäudeversicherung übernommen, wenn beispielsweise ein Rohr der Wasserleitung beschädigt ist oder ein Bauteil in der Heizungsanlage und dadurch ein Wasserschaden im Gebäude entsteht.
Eine weitere Art von Wasserschäden sind diejenigen, die durch Überschwemmung und Rückstau verursacht werden. In diesem Fall deckt die Versicherung die Kosten nur dann ab, wenn eine speziele Elementarschadenversicherung für diese Art von Schäden mit der Gebäudeversicherung vereinbart wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der regulären Gebäudeversicherung.
Ebenso muss beachtet werden, dass viele Gebäudeversicherung bei Überschwemmung durch Rückstau nur dann leisten, wenn die Obliegenheiten bezüglich dem Vorhandensein funktionsbereiter Rückstausicherungen bzw. Rückstauklappen eingehalten wurden.
Es gibt zwar eine Versicherer wie z.B. die Domcura Gebäudeversicherung, welche diese nicht explizit vorschreibt oder auch die Grundeigentümer Versicherung, welche auch bei Verletzung dieser Obliegenheit (zwar mit einem erhöhtem Selbstbehalt) leisten würde, doch in den meisten Gebäudersicherung wird nur geleistet, sofern Rückstausicherungen in den gefährdeten Räumen (meist im Keller) vorhanden sind und auch regelmäßig gewartet werden.

Achtung – Obliegenheiten

In der Gebäudeversicherung gelten bestimmte Obliegenheiten bezüglich Wasserschäden, die es zu beachten gilt. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Risiken von der Versicherung abgedeckt sind und welche Ausschlüsse bestehen.
Ein häufiger Ausschluss in der Gebäudeversicherung sind Schäden durch allmähliche Leckage. Das bedeutet, dass Wasserschäden, die langsam über einen längeren Zeitraum entstehen, nicht von der Versicherung gedeckt werden. Ebenso können Schäden aufgrund von mangelnder Wartung oder Vernachlässigung ausgeschlossen sein.
Auch Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden, sind oft nicht automatisch abgesichert. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn diese speziell in der Versicherungspolice erwähnt sind. Deshalb ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherer zu klären.

Zu den Obliegenheiten bei Wasserschäden gehört in der Regel die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu verhindern oder zu minimieren. Dazu kann gehören, rechtzeitig und regelmäßig zu prüfen, ob Leitungen intakt sind und keine Undichtigkeiten aufweisen. Im Falle eines Schadens ist es wichtig, diesen unverzüglich der Versicherung zu melden und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Sofern ein Haus länger als 6 Wochen leersteht, gehört es beispielsweise ebenfalls zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, dass wasserführende Leitungen in diesem Zeitraum des Leerstands vollständig entleert werden.

Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer von der Leistung teilweise oder sogar vollständig zurücktreten. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten, dass der gewählte Tarif Grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Obliegenheiten mitversichert.

Richtiges Vorgehen bei einem Wasserschaden

Um bei einem Schaden, insbesondere einem Wasserschaden, richtig vorzugehen, ist es wichtig, dass Sie die richtigen Schritte einleiten, um die Situation so schnell und effizient wie möglich zu bewältigen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie befolgen sollten, wenn Sie einen Wasserschaden Ihrer Versicherung melden möchten:

  • Schadensmeldung: Der erste Schritt besteht darin, den Schaden Ihrer Versicherungsgesellschaft zu melden. Dies sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit die Versicherung die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann.
  • Dokumentation: Es ist äußerst wichtig, den Wasserschaden detailliert zu dokumentieren. Machen Sie Fotos oder Videos von den betroffenen Bereichen, um den Umfang des Schadens zu zeigen. Notieren Sie sich auch alle relevanten Informationen, wie z.B. das Datum und die Uhrzeit des Schadens.
  • Schadensminderung: Um weitere Schäden zu verhindern, ist es wichtig, sofort Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise das Abpumpen von Wasser, das Trocknen von betroffenen Bereichen und das Absperren von Leckagen.
    Indem Sie diese Schritte befolgen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Wasserschaden ordnungsgemäß bearbeitet wird und Sie die erforderliche Unterstützung von Ihrer Versicherung erhalten. Denken Sie daran, ruhig zu bleiben und sich an Ihre Versicherung zu wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten.

Muss eine Gebäudeversicherung auch für Schäden aufkommen, die erst durch die Reparatur eines Schadens entstanden sind?

Eine Gebäudeversicherung ist dazu da, um Sie im Falle von Schäden an Ihrem Gebäude finanziell abzusichern. Doch was passiert, wenn durch die Reparatur eines Schadens weitere Schäden entstehen? Diese Frage wurde vom OLG Brandenburg in einem Urteil vom 28.04.2021 (Az.: 11 U 186/20) geklärt.

Das Gericht entschied,* dass auch die Kosten für die Beseitigung von Schäden erstattet werden müssen, die erst durch die Reparatur des ursprünglichen Schadens entstanden sind.* Das bedeutet, wenn beispielsweise der Boden geöffnet und Rohrummantelungen beschädigt werden müssen, um ein Loch in der Fußbodenheizung zu reparieren, müssen auch die Kosten für die neuen Rohrummantelungen und den Fußboden erstattet werden.

Diese Entscheidung stellt sicher, dass Versicherungsnehmer nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzenbleiben, die durch die Reparatur entstehen. Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Gebäudeversicherung auseinandersetzen und im Schadensfall genau prüfen, welche Kosten von der Versicherung gedeckt sind.
Letztendlich dient eine Gebäudeversicherung dazu, Ihnen Sicherheit und Schutz zu bieten – auch in unvorhergesehenen Situationen wie dieser. Es ist beruhigend zu wissen, dass im Falle von Schäden durch Reparaturen Ihre Versicherung einspringt und Sie finanziell unterstützt.

Kann ich weitere Kosten geltendmachen, wenn meine Versicherung die Regulierung eines Schadens verzögert?

Sofern eine Gebäudeversicherung die Regulierung eines versicherten Schadens verzögert, kann der Versicherte weitere Kosten für z.B. den Mietausfall oder Hotelkosten für eine nötige Unterbringung aufgrund Unbewohnbarkeit geltendmachen. Das hat das OLG Nürnberg am 10.05.2021 (Gz.: 8 U 3174/20) entschieden.