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Elementarschadenversicherung bald Pflicht in Bayern?

Die katastrophalen Unwetter, welche auch in Bayern zu Milliardenschäden führten, haben im bayerischen Kabinett eine erneute Diskussion ausgelöst. Pflichtversicherungen sind bislang nur aus der Sozialversicherung, dem Straßenverkehr und einigen Berufsfeldern her bekannt. Prominente Stimmen der bayerischen Landesregierung, darunter auch Ilse Aigner (CSU), denken laut darüber nach, die Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung zu machen.

Ziehen die Banken nach?

Keine Bank reicht heute eine Baufinanzierung aus, wenn der Erwerber der Immobilie keine Brandversicherung nachweisen kann. Die letzten Wochen haben bewiesen, dass Wasser und Schlamm genauso zerstörerisch sind wie Feuer. Es ist also nicht auszuschließen, dass die Banken künftig auch auf dem Nachweis einer Elementarschadenabsicherung bestehen.
Warum der bayerische Vorstoß? Weder für Bayern noch für ein anderes Bundesland besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Opfern von Unwetterkatastrophen finanziell behilflich zu sein.

Kundenzufriedenheit

Bayern hat aber bereits signalisiert, dass es den Opfern die Schäden zu 100 Prozent erstatten wird, voraussichtlich sogar ohne Prüfung eines bestehenden Versicherungsschutzes. Dies kann aber in den Augen der Landesregierung keine dauerhafte Lösung sein. Hausbesitzer haben die Möglichkeit, sich gegen solche Schäden abzusichern, die wenigsten tun es allerdings. Dass sie dadurch riskieren, finanziell auf Dauer ruiniert zu sein, wenn der Staat nicht eingreift, scheint kein Motivationsmoment zu sein. Die Feuerversicherung war in früheren Jahren schon einmal Pflichtversicherung, abgedeckt durch staatliche Monopolversicherer. Denkbar wäre es also, die Elementarschadenversicherung auf die gleichen Beine zu stellen.

Versicherer ordnen ihre Portfolios neu

Die Versicherungswirtschaft sollte sich eigentlich über die bayerischen Überlegungen freuen, wäre dies doch auf den ersten Blick eine Lizenz zum Geld drucken. Tatsache ist aber, dass die Elementarschäden der letzten Jahre die Bilanzen der Assekuranzen im wahrsten Sinne des Wortes verhagelt haben. Die Versicherer begannen daher, sich von schlechten Risiken zu trennen. Für die betroffenen Immobilienbesitzer, die seinerzeit die geforderte private Eigenvorsorge trafen, ist dies jetzt besonders bitter. Es ist allgemein bekannt, dass es für Versicherungsnehmer schwierig wird, einen neuen Versicherer zu finden, wenn der Vertrag durch die frühere Gesellschaft gekündigt wurde. Vor diesem Hintergrund ist der Gedanke aus München, verbunden mit einer Kontrahierungspflicht, vielleicht gar nicht so an den Haaren herbeigezogen.