Was auf den ersten Blick absurd klingt, war im Jahr 2023 bittere Realität. Die Kosten für Elementarschäden beliefen sich auf 3 Milliarden Euro, eine vergleichsweise niedrige Summe für die Versicherer. Eine Milliarde Euro ging jedoch auf das Konto der Starkregenereignisse, die durch die das Tief Sabine ausgelöst wurde.
Starkregenereignisse sorgen nicht nur für „Wetter von oben“, sondern sehr schnell auch für Chaos von unten. Die Wassermassen, so zeigte sich in Baden-Württemberg, konnten nicht mehr abfließen und verwandelten eine Ortschaft in eine Schlammwüste. Nicht nur, dass Gewässer über die Ufer treten, das Grundwasser drückt von unten an die Oberfläche. Glück haben in diesem Fall die Bewohner, welche über eine Elementarschadenpolice als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verfügen. Gerade Hausbesitzer in den größeren Städten argumentieren gerne, dass eine Elementarschadenversicherung wenig Sinn mache, da es kaum Lawinen geben würde. Das nächste Gewässer sei fünf Kilometer entfernt, ein Risiko durch Hochwasser bestehe kaum. Spätestens, wenn der Grundwasserspiegel ein Niveau oberhalb der Terrassentürumfassung erreicht hat, sind diese Immobilienbesitzer eines besseren belehrt.
Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre, seien es die Hochwasser im Oderbruch oder die Überschwemmungen in Süddeutschland, haben die politische Diskussion um die Elementarschadenversicherung wieder neu entfacht. Staatliche Hilfen für die Geschädigten wurden als Selbstverständlichkeit angesehen, ebenso wie der Verzicht auf eigene Vorsorge. Die bayerische Staatskanzlei hat unter den Innenministern der Länder eine Diskussion entfacht, welche der Elementarschadenversicherung einen ähnlichen Stellenwert wie der KFZ-Haftpflichtversicherung zukommen ließe: Der Vertrag würde zur Pflichtversicherung werden. Auf jeden Fall müssten Geschädigte nachweisen, dass sie sich vergeblich um diesen Versicherungsschutz bemüht hätten.
Für die privaten deutschen Versicherer gibt es, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, keine Annahmepflicht bei einer Elementarschadenversicherung. Die Assekuranzen schätzen den Oderbruch definitiv als eine Region ein, bei der die Wahrscheinlichkeit, pro Vertrag mehr ausschütten zu müssen sie durch die Beitragseinnahmen erzielen, überwiegt. Auch wenn die Prämien für eine Elementarschadenversicherung regional definiert werden, ist die Kalkulation für Risikogebiete schwierig. Es könnte also durchaus sein, dass das Bemühen eines Immobilienbesitzers an der Ablehnung der Gesellschaften scheitert. Nur ohne den Nachweis des Bemühens gäbe es halt auch keine staatliche Hilfe nach einem Unwetter mehr.
Unstrittig ist, dass Schneelawinen in Frankfurt am Main eher unwahrscheinlich sind, Schneedruckschäden möglich. Das Risiko, ein Opfer von Starkregen zu werden, ist in der Mainmetropole aber ebenso groß wie auf dem bayerischen Land. Der Einschluss eines solchen Vertrages in die Wohngebäude- und Hausratversicherung ist daher eine Frage des gesunden Menschenverstandes.