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Elementarschaden-Pflichtversicherung wird politisch gefordert

Nachdem die Diskussion bereits in Bayern geführt wurde sprechen sich laut der WELT kompakt vom 20.06.2016 auch immer mehr Umweltminister der anderen Bundesländer dafür aus, dass Hauseigentümer verpflichtet werden sollen ihre Gebäude auch gegen Elementarschäden zu versichern.

Unwetter nehmen bundesweit zu

Insbesondere Starkregenfälle nehmen bundesweit zu. Leider ist selbst bei Hauseigentümern, die eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben der Einschluss der Elementarschäden nicht mitversichert worden.
Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass zu den Elementarschäden nicht nur Erdbeben und Überschwemmung gehören, sondern eben auch Starkregenfälle oder Schneedruck, die wirklich mittlerweile überall auftreten.

Kundenzufriedenheit

Die hohe Prämie schreckt viele Kunden ab

Der Einschluss von Elementarschäden verteuert die Prämie für die Wohngebäudeversicherung um rund 30-40 Prozent, teilweise auch um bis zu 80% je nachdem, wo sich das Gebäude befindet.
Eine Möglichkeit dieses Risiko günstiger anbieten zu können wäre tatsächlich, die Elementarschäden nicht optional sondern generell in die Wohngebäudeversicherung zu integrieren.
Wenn kein Versicherter diesen Leistungsbereich mehr abwählen könnte, wäre der Beitrag für jeden Einzelnen deutlich geringer und würde kaum noch ins Gewicht fallen, bezogen auf die Gesamtjahresprämie.

Feuerversicherung war früher ebenfalls verpflichtend

Bis vor einigen Jahren war es in einigen Bundesländern, z.B. in Baden Württemberg, Pflicht einen Neubau zumindest gegen die Gefahr Feuer zu versichern.
Angesichts des hohen Wertes einer Immobilie macht es aber keinen Sinn, beispielsweise einen PKW Vollkasko zu versichern, während man sein 10mal so teures Haus nicht oder nur unzureichend absichert.
Insofern ist es auf jeden Fall wichtig, die Pflichtversicherung für Häuser in die allgemeine Diskussion zu bringen.
Oftmals werden gerade die Stimmen derjenigen nach einer erneuten Unwetter-Katastrophe laut, die sich das Geld für die Absicherung vorher gespart haben, da ja über Jahrzehnt nichts passiert sei.
Es wäre mehr als unfair in einem solchen Fall die Allgemeinheit und insbesondere die große Anzahl von Nicht-Hauseigentümern für die Kompensation nicht versicherter Eigentümer heranzuziehen.