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Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung – die Unterschiede

Betrachtet man die Risikobeschreibungen bei einer Hausratversicherung und einer Wohngebäudeversicherung, stellt sich für manchen Hausbesitzer die Frage, weshalb er beide Versicherungen abschließen sollte, wenn doch die identischen Risiken

• Feuer
• Leitungswasser
• Sturm / Hagel
• Elementarschaden (zusätzlicher Einschluss)
• Blitz

abgedeckt sind. Lediglich die Ersatzleistung bei Schäden durch Einbruch / Diebstahl wird von der Wohngebäudeversicherung nicht übernommen.

Die Kernaussage bezüglich des Unterschiedes liegt darin, dass die
Wohngebäudeversicherung für alle Schäden aufkommt, die am Gebäude und den damit fest verbundenen Bestandteile auftreten. Die Hausratversicherung dagegen übernimmt die Kosten für Schäden, die an den beweglichen Sachen des Bewohners auftreten.

Was zählt zum Hausrat?

Zum Hausrat zählt grob formuliert alles, was dem Bewohner einer Wohnung an beweglichen Sachen gehört. Dies beginnt bei der Butter im Kühlschrank, zieht sich fort über die Kleider im Schrank und hört bei der hochwertigen Heimkinoanlage noch nicht auf. Gartenmöbel, die Wäsche auf der Leine im Garten und temporär im Auto gelagerter Hausrat zählen ebenfalls dazu.
Die Leitungswasserversicherung im Rahmen der Hausratdeckung greift bei „bedingungswidrig ausgetretenem“ Leitungswasser beispielsweise aus der Spülmaschine oder Waschmaschine. Die Feuerversicherung im Rahmen der Hausratversicherung ist bei neuen Policen mit der Deckungserweiterung für Sengschäden ausgestattet. Das bedeutet, dass nicht nur ein Schaden durch offenes Feuer, sondern beispielsweise auch ein Schaden durch eine heruntergefallene Zigarette abgedeckt ist, wenn diese den Fußboden versengt.

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden, welche am Wohngebäude auftreten, aber auch an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen, beispielsweise Markisen, Solarzellen auf dem Dach oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbaumöbel. Der Leitungswasserbegriff greift hier allerdings bezüglich der Leitungswasserrohre, nicht der daran angeschlossenen Endgeräte. Während in der Hausratversicherung auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag an Elektrogeräten versichert sind, bezieht sich der Begriff Blitzschlag in der Wohngebäudeversicherung primär auf den Blitzeinschlag als solches. Für Besitzer eines Einfamilienhauses stellt sich also nicht die Frage, Hausrat oder Wohngebäudeversicherung, sondern es muss beides abgedeckt sein, um einen umfassenden Schutz zu haben.