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Warum eine Allgefahrendeckung existentiell wichtig ist

Die verbundene Wohngebäudeversicherung beinhaltet standardmäßig den Einschluss der Gefahren: “Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser”. Darüber hinaus kommen je nach Qualität der Gebäudeversicherung weitere Zusatzeinschlüsse dazu, z.B. Fahrzeuganprall, Einbruch etc.
Ungeachtet dessen wie umfangreich die Aufzählung der versicherten Gefahren in der Gebäudeversicherung auch sein mag, so gibt es immer auch existentielle Gefahren, die hiervon nicht erfasst sind.

Lösung “unbenannte Gefahren” bzw. Allgefahrendeckung

Die Deckung “unbenannte Gefahren” ist ein Begriff, der in der Versicherungsbranche verwendet wird. Es bezieht sich auf eine Art von Versicherungsschutz, der Schäden abdeckt, die nicht explizit in der Police aufgeführt sind.
Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherten auch vor unvorhergesehenen Risiken schützt, die nicht speziell benannt wurden. Dies ist besonders nützlich, da neue Risiken immer auftauchen können und es schwierig sein kann, alle möglichen Situationen vorherzusagen.
Wenn Sie also eine Versicherungspolice mit der Deckung “unbenannte Gefahren” haben, können Sie von einem erweiterten Schutz profitieren. Wenn ein Schaden eintritt, der nicht ausdrücklich in der Police genannt wird, können Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, sofern der Schaden unter die Definition einer unbenannten Gefahr fällt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Einschlüsse der Deckung “unbenannte Gefahren” von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, Ihre Police sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsvertreter zu sprechen, um sicherzustellen, dass Sie ein klares Verständnis davon haben, was abgedeckt ist und was nicht.

Insgesamt kann die Deckung “unbenannte Gefahren” eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer Versicherungspolice sein und Ihnen zusätzlichen Schutz bieten. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen zu erkunden und eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die diese Art von Deckung anbietet, wenn Sie sich umfassend absichern möchten.

Da es schwierig bis unmöglich ist, alle wichtigen Gefahren in den Tarifbedingungen zu erfassen, können gute Gebäudeversicherungen wie z.B. die Domcura oder die Interrisk durch einen Baustein zu Mitversicherung unbenannter Gefahren erweitert werden.
Im Versicherungsumfang sind dann Risikofälle eingeschlossen, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. Dazu gehören auch Gefahren, an die man gar nicht auf Anhieb denken mag.

Kundenzufriedenheit

Schadenbeispiele für unbenannte Gefahren

Einige Beispiele, die unter unbenannte Gefahren fallen sind z.B.

  • Vandalismus: Einige Gebäudeversicherungen decken Schäden durch Vandalismus nicht explizit ab. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise nicht entschädigt werden, wenn Ihr Gebäude mutwillig beschädigt wird. Es ist wichtig, nach einer Versicherung zu suchen, die Vandalismus als benannte Gefahr abdeckt oder eine separate Police für diesen Schutz abschließt.
  • Schäden durch Haustiere: Wenn Sie Haustiere in Ihrem Gebäude halten, sollten Sie prüfen, ob Ihre Gebäudeversicherung Schäden durch Haustiere abdeckt. Zum Beispiel könnten Kratzer an Türen oder Fenstern durch Haustiere nicht als benannte Gefahr betrachtet werden und daher nicht von der Versicherung erstattet werden.
  • Schäden durch Bauarbeiten: Wenn Sie Renovierungen oder Bauarbeiten an Ihrem Gebäude durchführen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung Schäden abdeckt, die während dieser Arbeiten auftreten könnten. Unbenannte Gefahren könnten zum Beispiel Schäden durch unsachgemäß ausgeführte Arbeiten oder Materialfehler sein.
  • Nicht selten kommt es beispielsweise vor, dass audgrund von Feuchtigkeit oder Schimmel das Fundament oder wichtige Träger langsam unbemerkt zerstört werden, was zum Einsturz des Gebäudes führen kann. Tritt dieser Einsturz eines Tages ein, so wäre der Schaden über herkömmliche Gebäudeversicherungen
    ohne eine Allgefahrendeckung nicht versichert.
    Diese Schäden liegen dabei in der Regel in einen fünf- sechsstelligen Eurobereich bis hin zur vollständigen Zerstörung des Gebäudes durch Einsturz.
  • Ein weiteres Beispiel können Sturmschäden sein, bei denen aber nicht nachweisbar ist, dass tatsächlich eine Windstärke von 8 oder stärker vorlag. Bedingungsgemäß können in diesem Fall viele Versicherer eine Regulierung ablehnen.
    Bei einer Allgefahrendeckung ist es unwichtig, wie stark ein Sturm war oder ob es sich z.B. um einen echten Feuerschaden oder nur einen Sengschaden handelte, denn versichert ist die Zerstörung an und für sich, ungeachtet der Ursache (bis auf in den Bedingungen genenannte wenige Ausnahmen).

Aus diesem Grund sollte der Einschluss einer Allgefahrendeckung bzw. unbenannter Gefahren genauso inkludiert sein, wie die wichtige Elementarschadenversicherung.

Folgende Tarife bieten eine solche Allgefahrendeckung unter anderem:

Weitere wichtige Einschlüsse in der Wohngebäudeversicherung