Die verbundene Wohngebäudeversicherung beinhaltet standardmäßig den Einschluss der Gefahren: “Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser”. Darüber hinaus kommen je nach Qualität der Gebäudeversicherung weitere Zusatzeinschlüsse dazu, z.B. Fahrzeuganprall, Einbruch etc.
Ungeachtet dessen wie umfangreich die Aufzählung der versicherten Gefahren in der Gebäudeversicherung auch sein mag, so gibt es immer auch existentielle Gefahren, die hiervon nicht erfasst sind.
Die Deckung “unbenannte Gefahren” ist ein Begriff, der in der Versicherungsbranche verwendet wird. Es bezieht sich auf eine Art von Versicherungsschutz, der Schäden abdeckt, die nicht explizit in der Police aufgeführt sind.
Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherten auch vor unvorhergesehenen Risiken schützt, die nicht speziell benannt wurden. Dies ist besonders nützlich, da neue Risiken immer auftauchen können und es schwierig sein kann, alle möglichen Situationen vorherzusagen.
Wenn Sie also eine Versicherungspolice mit der Deckung “unbenannte Gefahren” haben, können Sie von einem erweiterten Schutz profitieren. Wenn ein Schaden eintritt, der nicht ausdrücklich in der Police genannt wird, können Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, sofern der Schaden unter die Definition einer unbenannten Gefahr fällt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Einschlüsse der Deckung “unbenannte Gefahren” von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, Ihre Police sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsvertreter zu sprechen, um sicherzustellen, dass Sie ein klares Verständnis davon haben, was abgedeckt ist und was nicht.
Insgesamt kann die Deckung “unbenannte Gefahren” eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer Versicherungspolice sein und Ihnen zusätzlichen Schutz bieten. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen zu erkunden und eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die diese Art von Deckung anbietet, wenn Sie sich umfassend absichern möchten.
Da es schwierig bis unmöglich ist, alle wichtigen Gefahren in den Tarifbedingungen zu erfassen, können gute Gebäudeversicherungen wie z.B. die Domcura oder die Interrisk durch einen Baustein zu Mitversicherung unbenannter Gefahren erweitert werden.
Im Versicherungsumfang sind dann Risikofälle eingeschlossen, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. Dazu gehören auch Gefahren, an die man gar nicht auf Anhieb denken mag.
Einige Beispiele, die unter unbenannte Gefahren fallen sind z.B.
Aus diesem Grund sollte der Einschluss einer Allgefahrendeckung bzw. unbenannter Gefahren genauso inkludiert sein, wie die wichtige Elementarschadenversicherung.