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Eingeschränktes Kündigungsrecht für Versicherer überlegenswert

Versicherer verdienen mit der Wohngebäudeversicherung aufgrund stetig steigender Schadenereignisse kaum Geld. Ganz im Gegenteil stehen fast alle Versicherer in den meisten Wohngebäudeversicherungs-Tarifen oder massivem Anpassungsdruck.

2 Schadenfälle ? Kündigung !

Ein probates Mittel ist die Sanierungskündigung: Versicherer entledigen sich vermeidlich teurer Kunden, indem diesen nach 2 oder 3 Schadenfällen einfach die Kündigung ausgesprochen wird. Betriebswirtschaftlich mag dies aus Sicht des Versicherers verständlich sein, doch moralisch sieht die Sache ganz anders aus. Insbesondere da es nach einer Schadenkündigung seitens des Versicherers für den Hauseigentümer fast unmöglich ist, eine neue Police abschließen zu können.

Überlegung : Eingeschränktes Kündigungsrecht seitens des Versicherers

Die häufigsten Schäden im Rahmen der Wohngebäudeabsicherung geschehen im Bereich des Leitungswassers. Im Gegensatz zur den Gefahren Feuer, Regen, Sturm und Hagel sind genau diese Schäden in den meisten Fällen die Folge einer schlechten oder komplett fehlenden Sanierung der Hauseigentümer. Oft sparen sich viele Hauseigentümer die Kosten für die Instandhaltung, da sie ja „versichert sind“ und so wird die Wohngebäudeversicherung oft als Sanierungsinvestor missbraucht.

Kundenzufriedenheit

Fatal und meist auch deutlich höher sind jedoch Schäden aufgrund von Feuer, Sturm und Hagel. Hier haben Versicherungsnehmer keinen wirklichen Einfluss auf die Schadenursache und so scheint es unfair, wenn kein geeigneter Schutz für diese Gefahren mehr eingedeckt werden kann, da wegen 2 oder 3 Leitungswasserschäden die Wohngebäudeversicherung gekündigt wurde.
Zumindest für diese Gefahren sollte solidarisch ein Grundschutz zur Pflicht werden, natürlich gegen ausreichende Versicherungsprämie.

Die Gefahren für Leitungswasserschäden sollten in dieser Grundabsicherung ausgeklammert werden und gegebenenfalls als Zusatzbaustein versicherbar sein.
Verursacht ein Versicherter dann zu viele Schäden im Bereich des Leitungswasser-Bereiches so sollte es allenfalls ein Teilkündigungsrecht seitens des Versicherers geben und zwar genau für eben diesen Teilbereich.

Lösung : Angebot Absicherung gegen hohen Selbstbehalt

Eine weitere Möglichkeit, die es den Versicherern erlauben könnte ihre Bestände sozial verträglich zu sanieren, wären bei „teuren Kunden“ eine Pflicht zu einem Angebot für die Absicherung zumindest für Feuer, Sturm und Hagel bei gleichzeitige vereinbartem hohen Selbstbehalt von z.B. 2500-5000 Euro.
Dies ermöglicht es zumindest sehr große existentiell bedrohliche Risiken abzusichern. Nicht selten bedeutet das Wohneigentum nicht weniger als einen erheblichen Teil der gesamten Altersvorsorge und fast alles, was in Jahrzehnten angespart wurde.

Eine Wohngebäudeversicherung sollte auch von Versicherungsnehmers als das betrachtet werden, was sie ist: Eine Absicherung des wichtigsten eigenen Vermögens. Es wäre fatal komplett ohne Absicherung für sein Wohneigentum dazustehen nur weil zu viele Eigentümer diese Absicherung zur Sanierung missbrauchen der Kleinstbeträge von unter 500-1000 Euro darüber abzudecken, um so den Beitrag für die Versicherung „wieder reinzubekommen“.