Die Gefahren für Leitungswasserschäden sollten in dieser Grundabsicherung ausgeklammert werden und gegebenenfalls als Zusatzbaustein versicherbar sein.
Verursacht ein Versicherter dann zu viele Schäden im Bereich des Leitungswasser-Bereiches so sollte es allenfalls ein Teilkündigungsrecht seitens des Versicherers geben und zwar genau für eben diesen Teilbereich.
Lösung : Angebot Absicherung gegen hohen Selbstbehalt
Eine weitere Möglichkeit, die es den Versicherern erlauben könnte ihre Bestände sozial verträglich zu sanieren, wären bei „teuren Kunden“ eine Pflicht zu einem Angebot für die Absicherung zumindest für Feuer, Sturm und Hagel bei gleichzeitige vereinbartem hohen Selbstbehalt von z.B. 2500-5000 Euro.
Dies ermöglicht es zumindest sehr große existentiell bedrohliche Risiken abzusichern. Nicht selten bedeutet das Wohneigentum nicht weniger als einen erheblichen Teil der gesamten Altersvorsorge und fast alles, was in Jahrzehnten angespart wurde.
Eine Wohngebäudeversicherung sollte auch von Versicherungsnehmers als das betrachtet werden, was sie ist: Eine Absicherung des wichtigsten eigenen Vermögens. Es wäre fatal komplett ohne Absicherung für sein Wohneigentum dazustehen nur weil zu viele Eigentümer diese Absicherung zur Sanierung missbrauchen der Kleinstbeträge von unter 500-1000 Euro darüber abzudecken, um so den Beitrag für die Versicherung „wieder reinzubekommen“.