Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

Richtige Absicherung im Zusammenhang mit dem Hausbau

Wer ein Haus baut oder bauen lässt, benötigt zwei Versicherungen ergänzend zur Feuerrohbauversicherung besonders.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Nicht der Bauleiter, sondern der Bauherr trägt die Verantwortung für die Baustelle. “Häuslebauer”, die den Bau eines Wohnhauses in Auftrag gegeben haben, tragen die Verantwortung für ihre Baustelle und haften für Personen- und Sachschäden und haben Verkehrssicherungspflichten.
Selbst bei sorgfältiger Sicherung der Baustellen können Schäden passieren, die eine hohe Schadenersatzforderung gegen den Bauherren haben können.

Kleinere Anbaumaßnahmen bis meist 50.000 Euro Baussumme sind in guten privaten Haftpflichtversicherungen abgedeckt, auch hier kommt es auf den Tarif an.
Wer jedoch größere Baumaßnahmen durchführt oder durchführen lässt, benötigt in jedem Fall eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Kundenzufriedenheit

Bauleistungsversicherung

Die Feuerrohbauversicherung, welche sich später im Anschluss in die Wohngebäudeversicherung verwandelt sichert das unfertige Gebäude gegen die Gefahr Feuer ab.
Die komplette Bauleistungsversicherung hingegen sichert den Neubau schon während der Bauphase zusätzlich zur Feuergefahr gegen Schäden durch Frost, Sturm, Rohrbruch, Überschwemmungen und Starkregen ab.
Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung wird in Abhängigkeit von der Bausumme ermittelt und beträgt in etwa 200 Euro im Jahr.

Die Bauleistungsversicherung ist also deutlich umfangreicher und sinnvoller als nur die reine Feuerrohbauversicherung.
Insbesondere wenn man selbst bereits Eigentümer der unfertigen Immobilie ist, reicht eine Feuerrohbauversicherung nicht aus, sondern man sollte den Rundumschutz wie bei einer Wohngebäudeversicherung wählen und eine Bauleistungsversicherung abschließen.

Die Bauleistungsversicherung kann nur für private Bau- oder Umbaumaßnahmen abgeschlossen werden und auch nur vom Bauherren selbst. Die Absicherung ist nur für massive Häuser möglich (Fertighaus oder Mauerwerksbau).

Benötigt wird die Bauleistungsversicherung bei:

  • Neubau
  • Umbau, Anbau mit oder ohne Eingriff in die tragende Konstruktion

Es lassen sich Gefahren mit einschließen, wie z.B.:

  • Pfahl- oder Wannengründung
  • Bauten im Grundwasser
  • Mitversicherung des Diebstahlrisikos mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Mitversicherung von Photovoltaikanlage

Die meisten Wohngebäudeversicherung lösen einen Vertrag bei umfangreichen Umbaumaßnahmen ebenfalls auf, so dass hier dringend eine Bauleistungsversicherung abzuschließen ist.